Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2016/30: Verordnung des EDI über die Prämienregionen · 14 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 10Fedlex · Ergebnisbericht

- LU: Die Versicherten, die in eine teurere Prämienregion eingeteilt werden, müssen pro

Jahr einen Aufschlag von bis zu 390 Franken in Kauf nehmen, während jene, die einer günstigeren Prämienregion zugewiesen werden, nur um etwa 159 Franken entlastet werden.

- SBV, Luzerner Bäuerinnen und Bauern, Oberwalliser Landwirtschaftskammer, St. Galler

Bauernverband, Schaffhauser Bauernverband, Unione Contadini Ticinesi & Segretario agricolo, Zürcher Bauernverband: Es ist mit Prämienerhöhungen von bis zu 22% zu rechnen.

- SAB: Die Versicherten des Kantons SH müssen sich auf eine Prämienerhöhung von 177

Franken (6%) einstellen. Im Kanton FR werden die Versicherten im Broyebezirk einen Aufschlag von 8%, die Versicherten der anderen Bezirke der Region B einen Aufschlag von 5% tragen müssen.

- curafutura, Helsana: In den ländlichen Regionen müssten die Gemeinden, die von ei-

nem Wechsel der Prämienregion betroffen sind, bis zu 15% mehr Prämien bezahlen,

was für Familien eine Erhöhung um 800 Franken pro Jahr bedeutet.

- Visana: Im Kanton BE würde die Annahme des Kriteriums des Bezirks (ohne Reduktion

der Zahl der Prämienregionen) für 50'000 Versicherte von Visana eine Erhöhung von 9% bedeuten (ohne Berücksichtigung der jährlichen ordentlichen Erhöhung) und weitere 40'000 Versicherte müssten mit einer Erhöhung von 5% rechnen.

4.11 Weitere Argumente

4.11.1 Gefahr einer geografischen Risikoselektion

Heute legen die Versicherer eine tiefere Prämie für die Versicherten jener Regionen fest, die weniger Kosten verursachen (Landbevölkerung). Sie haben somit keinen Anreiz, die Versicherten auf dem Land zu bevorzugen, da diese tiefere Prämien bezahlen. Mit der Vorlage des EDI entsteht ein höherer Anreiz für die Versicherer, Personen aus städtischen Gebieten zu meiden, da sie tiefere Prämien bezahlen, aber weiterhin gleich hohe Kosten wie bisher verursachen werden. Diese auf dem Wohnsitz basierende Selektion wird sehr einfach umzusetzen sein. Diese Selektion liesse sich verhindern, indem ein neuer Faktor in den Risikoausgleich aufgenommen wird. Allerdings ist dafür nicht das EDI, sondern der Gesetzgeber zuständig (CSS Institut für empirische Gesundheitsökonomie, Visana).

4.11.2 Nachteile für Managed Care

In den Städten sind die Kosten höher, da das Angebot grösser und die Distanz zum Leistungserbringer kürzer ist. Die Städte bieten ideale Voraussetzungen für die Entwicklung von integrierten Versorgungsnetzen (Managed Care). Da die Versicherer weniger Interesse an den Versicherten in den Städten haben werden (siehe oben Gefahr einer geografischen Risikoselektion), werden sie auch weniger Interesse daran haben, die integrierten Versorgungsnetze dort auszubauen, wo sie wirklich effizient sind, d. h. in den Städten (CSS Institut für empirische Gesundheitsökonomie, Visana).

4.11.3 Behinderung des Wettbewerbs in der Krankenversicherung

Die Vorlage behindert den Wettbewerb in der Krankenversicherung (BDP).

4.11.4 Hoher administrativer Aufwand für die Versicherer

Die zahlreichen Anpassungen der kasseninternen Prozesse, die durch den Systemwechsel erforderlich werden, stellen vor allem für die kleinen und mittleren Krankenversicherer eine weitere erhebliche Belastung dar (RVK).