Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2016/30: Verordnung des EDI über die Prämienregionen · 14 Seiten
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1 Ausgangslage
Am 26. September 2016 hat der Vorsteher des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) die Vernehmlassung zur Änderung der Verordnung über die Prämienregionen eröffnet. Zur Stellungnahme eingeladen wurden die Kantone, die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, der Städte, der Berggebiete und der Wirtschaft sowie die interessierten Kreise. Die Vorlage sieht vor, die Prämienregionen ausgehend von den Bezirken neu festzulegen und die maximal zulässigen Prämienunterschiede anhand der Kostenunterschiede zwischen den Regionen anzupassen1. Zur Vernehmlassung wurden insgesamt 71 Adressaten eingeladen, denen eine Frist bis zum 13. Januar 2017 für die Einreichung ihrer Stellungnahme eingeräumt wurde.
2 Eingegangene Stellungnahmen
Innerhalb der gesetzten Frist gingen insgesamt 68 Stellungnahmen ein: 55 stammen von Organisationen, die zu den oben erwähnten 71 Adressaten gehören, während 13 Organisationen und Privatpersonen spontan eine Stellungnahme einreichten. 6 der 71 angeschriebenen Vernehmlassungsadressaten teilten mit, sie würden auf eine Stellungnahme verzichten.
Die 68 eingegangenen Stellungnahmen verteilen sich wie folgt: 24 stammen von Kantonen, wobei sich BS und JU nicht am Vernehmlassungsverfahren beteiligt haben. Von den 13 angeschriebenen politischen Parteien, die in der Bundesversammlung vertreten sind, haben sich sechs geäussert (BDP, CVP, FDP, Grünliberale, SP, SVP). Drei Stellungnahmen stammen von den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Gemeinden, Städte und Berggebiete, d. h. vom Schweizerischen Gemeindeverband (SGV), von der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete (SAB) und vom Schweizerischen Städteverband (SSV), und vier von den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Wirtschaft. Von den interessierten Kreisen sind 17 Stellungnahmen eingegangen; geäussert haben sich ein Dachverband von Leistungserbringern, vier Konsumenten-/Arbeitgeberverbände, elf Versicherungsverbände und -gruppen sowie eine Patientenorganisation. Schliesslich stammen elf Stellungnahmen von anderen Organisationen, zwei von Gemeinden und eine von einer Privatperson. Die Liste der Vernehmlassungsteilnehmer, einschliesslich der Abkürzungen, mit denen sie in diesem Bericht bezeichnet werden, befindet sich im Anhang.
3 Allgemeiner Überblick
3.1 Teilnehmer, die der Vorlage vorbehaltlos zustimmen
Kantone (5): SG, SH, TI, VS, ZG
Politische Parteien (1): SP
Gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete (1): SSV Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft (1): SGB
Leistungserbringer (1): medswiss.net
Patientinnen und Patienten (1): SPO
Diverse (2): Stadt Biel – Einwohnergemeinde Leubringen/Magglingen, Ernst Banzer
1Die Vernehmlassungsunterlagen können unter folgender Adresse abgerufen werden:
www.admin.ch > Bundesrecht > Vernehmlassungen > abgeschlossene > 2016 > EDI