Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2016/30: Verordnung des EDI über die Prämienregionen · 14 Seiten
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- Eine Untergrenze macht zwar Sinn, doch viel entscheidender ist das Kriterium der Kos-
tenunterschiede zwischen den verschiedenen Teilen des Kantonsgebiets (economiesuisse).
- Die Zahl der Prämienregionen innerhalb eines Kantons muss von den Kostenunterschie-
den, nicht von der Zahl der Versicherten abhängen (SBV, Luzerner Bäuerinnen und Bauern, Oberwalliser Landwirtschaftskammer, St. Galler Bauernverband, Schaffhauser Bauernverband, Unione Contadini Ticinesi & Segretario agricolo, Zürcher Bauernverband).
- Die Untergrenze von 200'000 Versicherten wird weder erläutert noch sinnvoll statistisch
begründet (BDP, Groupe Mutuel, santésuisse, Bündnis Freiheitliches Gesundheitswesen).
4.3 Kriterium der Durchschnittskosten
Einige Vernehmlassungsteilnehmer lehnen das Kriterium der Durchschnittskosten ab:
- Die Differenz der standardisierten Bruttokosten ist kein geeignetes Kriterium für die Fest-
legung der Prämienregionen. Es müsste auch die Varianz der standardisierten Bruttokosten berücksichtigt werden (santésuisse).
- Die berücksichtigten Kriterien sind nicht transparent; ihre Robustheit und ihre Aussage-
kraft werden nicht belegt (Groupe Mutuel).
- Es ist nicht zutreffend, auf die Bruttokosten bzw. Bruttoleistungen abzustellen. Prämien-
relevant sind vielmehr die Nettoleistungen (Bündnis Freiheitliches Gesundheitswesen).
4.4 Argument der Datenerhebung durch das BAG auf Bezirksebene
Einige Vernehmlassungsteilnehmer bestreiten, dass das BAG – um die Anonymität zu gewährleisten – die Daten der Versicherten nicht mehr auf Gemeindeebene erheben kann. Das BAG hat die Daten entweder nach Gemeinde zu erheben oder sie von der SASIS AG zu verlangen, die über diese Daten verfügt. Die Kosten sind nach Alter, Geschlecht und weiteren Faktoren standardisiert. Somit ist es durchaus möglich, den Faktor "hohe Kosten im Zusammenhang mit einem Pflegeheimaufenthalt" hinzuzufügen und diesen anschliessend bei der Evaluation der Kosten herauszurechnen (BL, LU, Grünliberale, SAB, sgv, Concordia, curafutura, Groupe Mutuel, Helsana, santésuisse, SVV, Visana, Arbeitsgruppe Berggebiet, Region West Luzern, Unesco Biosphäre Entlebuch).
4.5 Die Vorlage des BAG beruht nicht auf aktuellen Daten
Einige Vernehmlassungsteilnehmer bemängeln, die Vorlage des EDI beruhe nicht auf nachvollziehbaren, geeigneten und aktuellen statistischen Daten (BE, SH, ZH, BDP, curafutura, Helsana, SLKK).
4.6 Quersubventionierung Land-Stadt
4.6.1 Vernehmlassungsteilnehmer, welche die Quersubventionierung ablehnen
Aus Sicht bestimmter Vernehmlassungsteilnehmer verfügen die Versicherten in den ländlichen Regionen über ein eingeschränktes Versorgungsangebot. Deshalb verhalten sie sich in Bezug auf die Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen verantwortungsbewusster und verursachen somit geringere Kosten als die Versicherten in den städtischen Regionen. Für die Versicherten in den ländlichen Regionen führt die Umsetzung der geänderten Verordnung des EDI über die Prämienregionen zu erheblichen Prämienerhöhungen, ohne dass sich