Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2016/30: Verordnung des EDI über die Prämienregionen · 14 Seiten

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4 Die wichtigsten vorgebrachten Argumente2

4.1 Kriterium des Bezirks

4.1.1 Vernehmlassungsteilnehmer, die der Einteilung der Prämienregionen anhand der Bezirke zustimmen

Aus Sicht der Befürworter der Vorlage ermöglicht es das Kriterium des Bezirks:

- homogenere Prämienregionen festzulegen. Die Heterogenität der derzeitigen Prämien-

regionen ist in einer Sozialversicherung nicht gerechtfertigt (SP);

- langfristig stabilere Prämienregionen zu bilden, vor allem bei Gemeindefusionen (SG,

TI);

- die Situation zu bereinigen und einen Flickenteppich zu verhindern (acsi);

- den Versicherten eine bessere Übersicht über das System zu bieten (SP);

- das System zu vereinfachen und die Solidarität zu stärken (SGB, SPO);

- die innerkantonale Solidarität zu stärken (SP);

- die Ungleichbehandlung bestimmter Gemeinden zu beseitigen (Stadt Biel, Banzer).

Diese Vernehmlassungsteilnehmer sind der Ansicht, dass eine Einteilung auf der Basis der Gemeinden zu einem willkürlichen Resultat führt. Aufgrund des umfangreichen Angebots an Gesundheitsleistungen und der Mobilität der Patientinnen und Patienten lässt sich die Distanz zum städtischen Zentrum heute nicht mehr als Argument zur Rechtfertigung eines Prämienunterschieds anführen (medswiss.net). SG erklärt, die Einteilung auf der Basis der Gemeinden sei für die Versicherten nicht nachvollziehbar, da einzelne Postleitzahlen (PLZ) auf mehrere Prämienregionen verteilt worden seien. Aus Sicht des SSV sprechen die freie Arztwahl, die Gleichbehandlung und die Solidarität für den Bezirk. Es wird auf Inkohärenzen hingewiesen, die im derzeitigen System im Kreis Seeland (BE), in der Agglomeration Zürich sowie in den Kantonen GR und TI bestehen (SP, acsi, Stadt Biel – Einwohnergemeinde Leubringen/Magglingen).

4.1.2 Vernehmlassungsteilnehmer, welche die Einteilung der Prämienregionen an-

hand der Bezirke ablehnen

Diese Vernehmlassungsteilnehmer begründen ihre ablehnende Haltung vor allem mit den folgenden Argumenten:

- Bei den Bezirken handelt es sich um historisch gewachsene Verwaltungseinheiten, die

nicht den bewährten Staatsebenen (Bund, Kanton, Gemeinde) entsprechen. Sie sind weder für die Organisation der Gesundheitsversorgung noch für deren Finanzierung massgebend (BL, LU, ZH, Grünliberale, SBV, SKS, Concordia, CSS, curafutura, Groupe Mutuel, Helsana, santésuisse, SVV, Visana, Bündnis Freiheitliches Gesundheitswesen, Gemeinde Lyss, Luzerner Bäuerinnen und Bauern, Oberwalliser Landwirtschaftskammer, St. Galler Bauernverband, Schaffhauser Bauernverband, Unione Contadini Ticinesi & Segretario agricolo, Zürcher Bauernverband).

- In einigen Kantonen besteht keine Unterteilung in Bezirke. Es ist ungerecht, dass allein

deshalb für diese Kantone nur eine einzige Prämienregion festgelegt wird. Die Kosten-

2Die Autoren der Stellungnahmen sind in der Reihenfolge aufgeführt, in der die Vernehmlassungsadressaten angeschrieben wurden: Kantone, in der Bundesversammlung vertretene politische Parteien, gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft, Leistungserbringer, Konsumentenverbände und Arbeitgeberverbände, Versicherer, Patientinnen und Patienten, Diverse.