Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2016/30: Verordnung des EDI über die Prämienregionen · 14 Seiten
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4.11.5 Unvereinbarkeit mit den Art. 106 ff. KVG
Die Subventionierung der städtischen Regionen durch die ländlichen Regionen setzt Finanzflüsse innerhalb der Kantone voraus. In Anbetracht der KVG-Änderung vom 21. März 2014 zur Korrektur der Finanzflüsse, die von 1996 bis 2013 zwischen den Kantonen bestanden, ist die Einführung derartiger Flüsse inkohärent (FDP).
4.11.6 Evaluation der Kosten der städtischen Regionen: Berücksichtigung der be-
sonderen Gegebenheiten
Die Krankenversicherungskosten in den Städten sind auch aufgrund von exogenen Faktoren höher. Asylsuchende und provisorisch aufgenommene Personen verursachen höhere Durchschnittskosten als die anderen Versicherten. Die meisten von ihnen leben in den städtischen Zentren, was jedoch bei der Evaluation der Kosten der Städte nicht berücksichtigt wird (Banzer).
4.12 Allgemeine Kritik
Die SP bedauert, dass der erläuternde Bericht keine genaueren Angaben zu den Folgen der vorgeschlagenen Änderungen enthält. Um seinen Vorschlag überzeugender zu gestalten, hätte das EDI zudem seine Absichten ausführlicher erläutern sollen.
Aus Sicht des Schaffhauser Bauernverbands wird mit dieser Vorlage versucht, die Versicherten stärker zu belasten, statt längst fällige Massnahmen wie die Anpassung der MiGeL sowie die Korrektur der Medikamentenpreise und der Honorare zu treffen.
5 Spezifische Forderungen
Einige Vernehmlassungsteilnehmer haben spezifische Forderungen gestellt:
- BE möchte drei Prämienregionen beibehalten. Die Neuzuteilung muss auf den Kosten
beruhen und ist mit einer aktuellen Datenbasis zu unterlegen.
- FR möchte die derzeitige Situation beibehalten. Die Neuordnung der Prämienregionen
muss auf Kostenunterschieden beruhen, die über drei Jahre erhoben werden. Um massive Prämienerhöhungen zu verhindern, verlangt der Kanton eine schrittweise Neuordnung durch den Erlass entsprechender Übergangsbestimmungen.
- GR: Falls das EDI an seiner Vorlage festhält, ist die Prämiendifferenz von 15% zwischen
der Region A und der Region B im Kanton unbedingt beizubehalten. Zudem ist darauf zu achten, dass die Reduktion der Prämienregionen im Kanton bezüglich der zu entrichtenden Prämien insgesamt kostenneutral ausfällt.
- LU möchte drei Prämienregionen beibehalten. Falls eine Neuzuteilung bestimmter Ge-
meinden notwendig wird, müssen die Situationen einzeln geprüft werden.
- TG: Das EDI wird gebeten, den Bedenken Rechnung zu tragen, welche die Kantone in
Bezug auf die Prämienerhöhungen in den ländlichen Regionen geäussert haben.
- VD möchte den Wechsel zu einer einzigen Prämienregion in zwei Schritten vollziehen:
Senkung der maximalen Prämiendifferenz im Jahr 2019, Aufhebung der Prämienregionen im Jahr 2020.
- ZH: Falls das EDI an seiner Vorlage festhält, wäre eine Unterteilung gewisser Bezirke
(insbesondere Bülach, Dieseldorf und Meilen) in unterschiedliche Prämienregionen sachgerecht.
- Die SVP verlangt, dass Massnahmen zur Dämpfung des Kostenanstiegs getroffen wer-
den. Dazu gehören die Lockerung des Vertragszwangs, damit ein Wettbewerb zwischen