Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2016/31: Änderungen der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) und der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV): Preisfestsetzung von Arzneimitteln nach dem Urteil des Bundesgerichts vom 14. Dezember 2015 und Vergütung von Arzneimitteln im Einzelfall · 45 Seiten
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Preisabstand für alle Darreichungsformen verfügt und Darreichungsformen mit einem geringen Umsatz müssten somit einen Preisabstand einhalten, der nicht ihrem Umsatz entspricht. Dies könnte rechtsungleich sein und längerfristig dazu führen, dass solche „kleinen“ Darreichungsformen nicht eingeführt oder vom Markt genommen werden – mit den bekannten Folgen für die Versorgungssicherheit und das Kostensenkungspotenzial. Auch pharmaSuisse unterstützt diese Forderung. Auch weiterhin müsse zwingend von Generikaherstellern und -importeuren verlangt werden, dass diese die Gamme aller Handels- und Darreichungsformen in Verkehr bringen. Entsprechend sei der neue Absatz 2biszu schaffen. Ohne diese beantragte Ergänzung sei die Versorgung gefährdet.
Die SKS fordert, dass bei der Generikaaufnahme auf die Verpflichtung alle Dosierungen und Darreichungsformen des jeweiligen Originalpräparats anzubieten, verzichtet werden solle.
SGV und intergenerika beantragen die Festlegung eines Mindest-Fabrikabgabepreises Folgender neuer Absatz 4 sei einzufügen: "Der Fabrikabgabepreis eines Generikums beträgt bei Aufnahme in die SL mindestens 5 Franken." Angesichts der Fixkosten für ein Arzneimittel sei es betriebswirtschaftlich nicht vertretbar, den Preisabstand beliebig tief festzusetzen. Falls das Originalpräparat selbst bereits einen FAP unterhalb von 5 Franken aufweise, solle kein Preisabstand zum Generikum verfügt werden. Für Arzneimittel mit Pflichtlager sollten zudem weitere Ausnahmen vorgesehen werden.
economiesuisse fordert eine Untersuchung der Auswirkung tieferer Preise auf die Vertriebsmargen und bei Bedarf seien diese anzupassen. Die Wirtschaft fordert darüber hinaus den Verzicht auf das Festbetragssystem, da dies die Verordnungssicherheit untergraben würde.
Artikel 65d Überprüfung der Aufnahmebedingungen alle drei Jahre
Der ASSGP fordert, dass in den wenigen Fällen der Überprüfungen der Aufnahmebedingungen alle drei Jahre, in denen keine Vergleichspräparate für den TQV zur Verfügung stehen, der bisherige Fabrikabgabepreis in der Preisfestsetzung berücksichtigt werden muss. Dies entspreche dem Sinn und Zweck der Berücksichtigung des therapeutischen Nutzens, da der bisherige Preis im Rahmen der letzten Überprüfung als wirtschaftlich beurteilt wurde.
APA und mfe begrüssen die dreijährige Überprüfung sämtlicher Arzneimittel. Aus ärztlicher Sicht sei es wichtig, dass Preisänderungen auf einen jährlich gleichen Termin verfügt und mit genügend Vorlauf publiziert werden. Grund dafür sei, dass in den Apotheken und Praxen jeweils noch entsprechende Softwareanpassungen vorgenommen werden müssen, damit ab dem Stichtag die richtigen Preise weiterverrechnet werden können.
Die GSASA moniert betreffend Absatz 4 und Absatz 6, dass die Preissenkung per 1. Dezember informatik- und statistikmässig höchst ungünstig sei. Deshalb sei die Gültigkeit der Preissenkung auf den 1. Januar festzulegen.
pharmaSuisse kritisiert, dass für Absatz 2 und Absatz 6 eine Frist fehle, welche das BAG einzuhalten habe, um einer Zulassungsinhaberin eine Preissenkung vor deren Inkrafttreten zu melden.
Absatz 1
Die Partei SVP hält fest, dass die Überprüfung von nur einem Drittel aller SL-Arzneimittel pro Jahr in der Vergangenheit dazu geführt habe, dass manche Firmen früher ihre Preise senken mussten als andere. Eine gleichzeitige Überprüfung aller Arzneimittel, am besten verbunden mit einem kürzeren Überprüfungsintervall, würde diese Ungleichbehandlung beheben. Betreffend die Absätze 2 und 3 fände es die Partei sinnvoll, wenn beide Vergleiche (APV und TQV) auf der Basis der umsatzstärksten Packung durchgeführt würden.
santésuisse, curafutura und Helsana fordern eine jährliche Überprüfung der Aufnahmebedingungen von sämtlichen Arzneimittel. Da die Überprüfung der Aufnahmebedingungen nur alle