Vorlage
Vernehmlassung 2016/36: Klimapolitik der Schweiz nach 2020: Klimaübereinkommen von Paris, Abkommen mit der Europäischen Union über die Verknüpfung der beiden Emissionshandelssysteme, Totalrevision des CO2-Gesetzes · 11 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 11Fedlex · Vorlage
Anhang (Art. 53)
Aufhebung und Änderung anderer Erlasse
1. Das CO2-Gesetz vom 23. Dezember 201112 wird aufgehoben.
2. Das MinöStG13 wird wie folgt geändert:
Art. 12a Ertragsneutralität
1Die Steuerausfälle, die sich aus der Steuererleichterung nach Artikel 12a in der Fassung gemäss Änderung dieses Gesetzes vom 23. März 200714, der Steuerbefreiung nach Artikel 12b in der Fassung gemäss Änderung dieses Gesetzes vom 23. März 2007 und der Steuererleichterung nach Artikel 12b in der Fassung gemäss Änderung dieses Gesetzes vom 21. März 201415 ergeben haben, sind durch eine höhere Besteuerung des Benzins und Dieselöls bis spätestens am 31. Dezember 2028 zu kompensieren.
2Der Bundesrat ändert die im Anhang 1 und Artikel 12 Absatz 2 enthaltenen Steuersätze für Benzin und Dieselöl und passt die geänderten Steuersätze periodisch an.
12 AS 2012 6989
13 SR 641.61
14 AS 2008 579
15 AS 2016 2661