Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2016/36: Klimapolitik der Schweiz nach 2020: Klimaübereinkommen von Paris, Abkommen mit der Europäischen Union über die Verknüpfung der beiden Emissionshandelssysteme, Totalrevision des CO2-Gesetzes · 67 Seiten
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Anhang (Art. 53)
Ziffer 1: Das geltende CO2-Gesetz vom 23. Dezember 2011 wird aufgehoben und durch die totalrevidierte Fassung ersetzt.
Ziffer 2: Änderung des MinöStG vom 21. Juni 1996
Art. 12a Ertragsneutralität
Die Steuerausfälle die sich wegen der Steuererleichterung aus der befristeten Förderung biogener Treibstoffe bis im Jahre 2020 ergeben, sollen durch eine höhere Besteuerung des Benzins und des Dieselöls bis zum 31. Dezember 2028 ausgeglichen werden.