Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2016/36: Klimapolitik der Schweiz nach 2020: Klimaübereinkommen von Paris, Abkommen mit der Europäischen Union über die Verknüpfung der beiden Emissionshandelssysteme, Totalrevision des CO2-Gesetzes · 67 Seiten

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8 Auswirkungen

8.1 Auswirkungen auf die Treibhausgasemissionen

Mit dem vorgeschlagenen Massnahmenmix können die geforderten Reduktionsleistungen von minus 26,9 Mio. Tonnen CO2eq bis 2030 gegenüber 1990 insgesamt und minus 16,2 Mio. Tonnen CO2eq im Inland erreicht werden, sofern die Massnahmen in der beabsichtigten Stringenz umgesetzt werden. Etwa 60 Prozent der Inlandreduktion (9,7 von 16,2 Mio. Tonnen CO2eq) gehen auf die Referenzentwicklung zurück. Diese beinhaltet einen autonomen technischen Fortschritt sowie die Weiterführung der bestehenden Massnahmen mindestens auf dem Niveau von 2020. Die verbleibenden Reduktionen zur Zielerreichung werden durch die vorgeschlagenen Verschärfungen und die zusätzlichen Instrumente erbracht. Die prognostizierten Wirkungen (zu verstehen als zusätzliche Wirkungen gegenüber der Referenzentwicklung) der einzelnen Instrumente sind in folgender Tabelle dargestellt.

Emissionen Inland gemäss Referenzentwicklung 2030 44.0 Mio. t Zusätzliche Reduktion Gebäudesektor 3.7 Mio. t

davon CO2-Abgabe 1.1 Mio. t

davon Gebäudeprogramm 1.5 Mio. t

davon Massnahmen Kantone 1.1 Mio. t

Zusätzliche Reduktion Industriesektor 1.7 Mio. t

davon CO2-Abgabe 0.4 Mio. t

davon Abgabebefreiung mit Verminderungsverpflichtung 0.1 Mio. t

davon Emissionshandelssystem 1.2 Mio. t

Zusätzliche Reduktion Verkehrssektor 1.3 Mio. t

davon Emissionsvorschriften PW und LNF 0.6 Mio. t

davon Kompensationspflicht 0.7 Mio. t

Zusätzliche Reduktion Landwirtschaft 0.8 Mio. t Zusätzliche Reduktion synthetische THG 0.2 Mio. t Emissionen Inland 2030 36.3 Mio. t (-32.5% ggü. 1990) Reduktion im Ausland 2030 10.7 Mio. t Emissionen 2030 abzüglich Reduktion im Ausland 25.6 Mio. t (-52.4% ggü. 1990)

Mit den vorgeschlagenen Massnahmen könnten die Treibhausgasemissionen innerhalb der Schweiz bis 2030 um mehr als 30 Prozent reduziert werden. Die Massnahmen bringen im Jahr 2030 eine zusätzliche Wirkung von rund 7,7 Mio. Tonnen CO2eq, was zu einer Einsparung von 32,5 Prozent gegenüber 1990 führt. Die CO2-Abgabe muss also je nach Emissionsentwicklung nicht wie in obiger Tabelle unterstellt auf den Maximalsatz von CHF 240 pro Tonne CO2 angehoben werden. Zu beachten ist zudem, dass die Schätzungen mit einigen Unsicherheiten verbunden sind. Dies betrifft insbesondere die Emissionsvorschriften für neue Fahrzeuge. Obige Schätzung geht von einer Differenz zwischen Norm- und Realverbrauch im Bereich von 10 Prozent und damit von einer gegenüber heute deutlich geringeren Abweichung aus. Falls die Differenz auf dem heutigen Niveau von 40 Prozent verbleibt, läge die Wirkung entsprechend tiefer. Ebenfalls schwierig ist eine Prognose der Wirkung des Gebäudeprogramms. In den ersten fünf Jahren lag die Wirkung unter den Erwartungen, unter anderem weil die Kantone nicht genügend Mittel zur Verfügung gestellt haben.