Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2016/47: Änderung des Bundesgesetzes über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften (Sprachengesetz, SpG) · 13 Seiten

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3 Auswirkungen

3.1 Auswirkungen auf den Bund

Eine Änderung des Sprachengesetzes hat keine finanziellen, personellen oder organisatorischen Auswirkungen auf den Bund.

3.2 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden sowie auf urbane Zentren, Agglomerationen und Berggebiete

Eine Änderung des Sprachengesetzes hat unmittelbare Auswirkungen auf das Schulwesen der Kantone. Auf den Zeitpunkt der Inkraftsetzung der Änderung werden sich alle Kantone an die Vorgaben des revidierten Sprachengesetzes halten müssen.

Die Umsetzung der neuen Bestimmungen braucht in einigen Kantonen eine gewisse Vorlaufzeit. Der Bundesrat erwartet dabei eine Umsetzung im Rahmen der Einführung des Lehrplans 21 oder spätestens per 1. August 2018.

Die Vorlage hat im Übrigen keine direkten finanziellen Auswirkungen auf diejenigen Kantone, welche bereits dem HarmoS-Konkordat beigetreten sind bzw. dessen Vorgaben berücksichtigen. Eine Änderung führt insbesondere nicht zu einer Erhöhung der Lektionenzahl in den Kantonen. Allenfalls ist die Verteilung der Gesamtlektionenzahl auf die verschiedenen Unterrichtsfächer durch die revidierten bundesrechtlichen Vorgaben im Sprachengesetz neu auszugestalten.

3.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft

Der Binnenmarkt hat für die Schweiz nach wie vor einen hohen Stellenwert. So erzielen insbesondere viele KMU einen beträchtlichen Teil ihres Umsatzes durch den Verkauf von Gütern und Dienstleistungen im Inland. Kulturelle Kenntnisse aller Regionen der Schweiz und die Beherrschung der Landessprachen stellen dabei unabdingbare Voraussetzungen für eine erfolgreiche Positionierung im Inlandmarkt dar. Dem Englischen kommt in der globalisierten Weltwirtschaft als allgemeine Verkehrssprache («lingua franca») zweifellos ein hoher Stellenwert zu. In der Öffentlichkeit wird aber häufig unterschätzt, dass auch die Landessprachen in den Schweizer Unternehmen sehr häufig verwendet werden. Eindrückliche Erkenntnisse dazu liefert eine Untersuchung der Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW), die auf einer Umfrage bei 2 176 Betrieben beruht.16 Die Studie zeigt auf, dass in der Deutschschweiz Französisch noch vor Englisch die grösste mündliche Verwendungshäufigkeit findet; umgekehrt kommuniziert jede zweite in der französischen Schweiz ansässige Firma mindestens einmal wöchentlich mündlich auf Deutsch und in fast 70% der Firmen in der italienischen Schweiz wird regelmässig Deutsch gesprochen.17 In Bezug auf die schriftliche Verwendung der Fremdsprachen in den Unternehmen weisen die Landessprachen ebenfalls eine sehr hohe Verbreitung auf – wenn auch diesbezüglich Englisch etwas häufiger als die Landessprachen gebraucht werden. Eine Studie der Universität Genf im Rahmen des Nationalen Forschungsprogramms 56 hat im Übrigen erstmals den volkswirtschaftlichen Wert der Mehrsprachigkeit in Schweiz quantifiziert und schätzt diesen auf 10 Prozent des Bruttoinlandprodukts.18

Angesichts der soeben erwähnten wichtigen Rolle der Landessprachen für die Schweizer Unternehmen erstaunt es nicht, dass massgebende Wirtschaftsverbände wie der Schweizerische Gewerbeverband (SGV) oder der Verband der exportorientierten Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie (Swissmem) fordern, dass in der Schule als erste Fremdsprache eine Landessprache unterrichtet wird.19 Alle Variantenvorschläge des Bundesrates gehen weniger weit als dies von SGV und Swissmem gefordert wird. Gemäss Vernehmlassungsvorlage können die Kantone nach wie vor selber bestimmen, ob sie eine Landessprache oder eine andere Sprache als erste Fremdsprache unterrichten wollen.

3.4 Auswirkungen auf die Gesellschaft

Eine Änderung des Sprachengesetzes trägt zur gegenseitigen Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften bei und leistet so einen wichtigen – wenn auch nicht den einzigen – Beitrag zum nationalen Zusammenhalt. Sie erleichtert im Weiteren durch harmonisierte Regeln zum Fremdsprachenunterricht die Mobilität im Bildungsraum Schweiz. Für Einzelheiten wird verwiesen auf Ziffer 1.4.

3.5 Andere Auswirkungen

Eine Änderung des Sprachengesetzes hat keine Auswirkungen auf andere Sektoren (Aussenpolitik, Umwelt, Raumplanung usw.).

4 Verhältnis zur Legislaturplanung und zu nationalen Strategien des Bundesrates

4.1 Verhältnis zur Legislaturplanung

Die Vorlage ist in der Botschaft vom 27. Januar 201620 zur Legislaturplanung 2015–2019 und im Entwurf des Bundesbeschlusses über die Legislaturplanung 2015–201921 nicht angekündigt. Zum Zeitpunkt der Verabschiedung der Legislaturplanung stand die Notwendigkeit einer Änderung des Sprachengesetzes noch nicht fest.

16 Fachhochschule Nordwestschweiz – Hochschule für Wirtschaft, Fremdsprachen in Schweizer Betrieben, Olten 2005.

17 Fachhochschule Nordwestschweiz, a. a. O., S. 20, Abbildung 7.

18 François Grin / Claudio Sfreddo / François Vaillancourt, Langues étrangères dans l’activité professionnelle, Genf 2009, S. 8.

19 So der Direktor des SGV und der Sprecher von Swissmem in der Aargauer Zeitung vom 8. September 2014.

20 BBl 2016 1105

21 BBl 2016 1233