Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2016/47: Änderung des Bundesgesetzes über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften (Sprachengesetz, SpG) · 13 Seiten
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Das HarmoS-Konkordat sieht vor (Art. 7), dass zur gesamtschweizerischen Harmonisierung der Unterrichtsziele nationale Bildungsstandards (Bildungsziele) festgelegt werden. Diese bilden die Grundlage für die sprachregionalen Lehrpläne (Lehrplan 21 für die Deutschschweiz, Plan d’études romand für die französischsprachige Schweiz, Lehrplan Tessin) und die Lehrmittel (Art. 8 Abs. 2).
Die EDK verabschiedet 2011 nationale Bildungsziele
2011 verabschiedete die EDK nationale Bildungsziele für vier Fachbereiche (Schulsprache, Fremdsprachen, Mathematik und Naturwissenschaften) der obligatorischen Schule. Diese beschreiben, welche Grundkompetenzen die Schülerinnen und Schüler bis zum Ende des sechsten bzw. neunten Schuljahres erwerben sollen.5
Der Beschluss ist von gesamtschweizerischer Bedeutung für die Harmonisierung. Er wurde mit der erforderlichen Zweidrittel-Mehrheit gefasst, unter ausdrücklicher Berufung auf Artikel 7 des HarmoS-Konkordats. An den Beratungen und an der Abstimmung waren auch die Nicht-Konkordatskantone beteiligt. In diesem Sinne sind die nationalen Bildungsziele der EDK für alle Kantone verbindlich.
1.1.2 Stand der Umsetzung der Harmonisierung des Sprachenunterrichts
Die Sprachenstrategie 2004 wird aktuell in 23 Kantonen umgesetzt, wobei 22 Kantone das «Modell 3/5» kennen: Einführung der ersten Fremdsprache spätestens ab dem 3. Primarschuljahr, Einführung der zweiten Fremdsprache spätestens ab dem
5. Primarschuljahr. In den Kantonen Tessin und Graubünden, die drei Fremdsprachen obligatorisch unterrichten, bestehen je eigene Modelle. Die Kantone Aargau, Uri und Appenzell-Innerhoden haben das Modell 3/5 nicht oder noch nicht vollständig umgesetzt (in Aargau wird die zweite Landessprache seit dem Schuljahr 2015/2016 ab dem 6. Primarschuljahr unterrichtet und wird mit der Einführung des Lehrplans 21 ab dem 5. Primarschuljahr erfolgen).
In den Kantonen der französischsprachigen Schweiz wird Deutsch ab dem 3. Schuljahr, Englisch ab dem 5. Schuljahr unterrichtet. Die Kantone entlang der Sprachgrenze (Basel-Stadt, Basel-Land, Bern, Solothurn, Fribourg, Wallis) beginnen mit Französisch ab dem 3. Schuljahr, Englisch wird ab dem 5. Schuljahr unterrichtet. Die übrigen Kantone in der Deutschschweiz beginnen in der Regel mit Englisch ab dem 3. Primarschuljahr und mit Französisch ab dem 5. Primarschuljahr. Am 18. Juni 2015 legte die EDK einen Bericht zur Harmonisierung der obligatorischen Schule vor.6 Darin zieht die EDK eine grundsätzlich positive Bilanz, im Bereich des Sprachenunterrichts seien aber «Abweichungen nicht ausgeschlossen». Die EDK lud die Kantone ein, die Harmonisierung «weiter zu beachten und sich – wo noch erforderlich – ihr anzuschliessen und sie im Sinne des Berichts weiterzuentwickeln».
In verschiedenen Deutschschweizer Kantonen ist der Unterricht einer zweiten Landessprache auf der Primarstufe in Frage gestellt. Ungeachtet der klaren Vorgaben (Sprachenstrategie 2004, HarmoS-Konkordat 2007, Bildungsziele 2011) verlangen derzeit Vorstösse in verschiedenen Kantonen eine Abkehr vom Modell 3/5. Gestützt auf pädagogische Argumente (Überforderung der Schülerinnen und Schüler; Ineffektivität des frühen Sprachenunterrichts; mangelnde Ressourcen) wird gefordert, dass auf der Primarschulstufe nur noch eine Fremdsprache unterrichtet wird, wobei explizit oder implizit meist das Englische gemeint ist.
In folgenden Kantonen ist die Harmonisierung der Bildungsziele und namentlich der Unterricht einer zweiten Landessprache aktuell in Frage gestellt (neben Appenzell Innerhoden und Uri, wo das Modell 3/5 gar nie übernommen wurde):
- Basel-Landschaft: Am 15. Oktober 2015 hat das Komitee Starke Schule Baselland zwei Volksinitiativen eingereicht. Mit der Initiative «Stopp der Überforderung von Schüler/-innen: Eine Fremdsprache auf der Primarstufe genügt» will das Komitee das Frühenglisch abschaffen. Mit einer zweiten Initiative soll zudem die Zusammenarbeit mit den Kantonen Bern, Freiburg, Wallis, Solothurn und Basel-Stadt beim Fremdsprachen-Projekt «Passepartout» beendet werden.
- Glarus: Am 10. November 2015 entschied der Regierungsrat des Kantons Glarus über die Einführung des neuen Lehrplans. Abweichend zu den Vorgaben des Lehrplans 21 wird Französisch auf der in drei Typen geteilten Oberstufe teilweise nicht als Pflichtfach, sondern nur als Wahlpflichtfach angeboten: Schülerinnen und Schüler der Ober- und Realschule können zugunsten textiles oder technisches Gestalten ganz auf den Französischunterricht verzichten, in der Sekundarschule ist es hingegen weiterhin Pflichtfach. Der Glarner Lehrplan wird ab Schuljahr 2017/2018 eingeführt.
Der (definitive) Entscheid widerspricht insofern der Sprachenstrategie und dem HarmoS-Konkordat, als dort nur individuelle Dispensationen oder Lernzielanpassungen möglich sind (in begründeten Fällen, wie in anderen Fächern auch); die generelle Dispensation von ganzen Klassen- oder Leistungszügen vom Fremdsprachenunterricht ist nicht vorgesehen.7
- Graubünden: Die Volksinitiative «Nur eine Fremdsprache in der Primarschule (Fremdsprachen-Initiative)» wurde am 20. April 2015 vom Grossen Rat aus rechtlichen Erwägungen für ungültig erklärt. Die Initianten reichten im Mai 2015 beim Verwaltungsgericht eine Verfassungsbeschwerde ein. Im März 2016 kam das Gericht zum Schluss, dass die Initiative gültig ist. Das Urteil wurde an das Bundesgericht weitergezogen.
- Luzern: Am 17. September 2014 wurde die Volksinitiative «Nur eine Fremdsprache in der Primarschule» eingereicht. Am 1. Dezember 2015 beschloss das Parlament einstimmig die Gültigkeit der Volksinitiative – gegen den Antrag des Regierungsrates. Falls der Kantonsrat die Initiative ablehnt, wird es zu einer Volksabstimmung kommen; falls er die Initiative annimmt, hat der Regierungsrat ein Jahr Zeit, die verlangte Botschaft zu den Gesetzesänderungen dem Parlament vorzulegen. Anschliessend bestünde gegen dieses Gesetz die Referendumsmöglichkeit.
- St. Gallen: Am 27. März 2015 wurde die Initiative «Ja zum Ausstieg aus dem gescheiterten HarmoS-Konkordat» eingereicht. Der Austritt wird verlangt, damit der Weg frei wird, künftig nur noch eine Fremdsprache auf der Primarstufe zu unterrichten. Über die Volksinitiative wird voraussichtlich im Herbst 2016 abgestimmt.
5 Für den Bereich der Fremdsprachen: Grundkompetenzen für die Fremdsprachen. Nationale Bildungsstandards. Frei gegeben von der EDK- Plenarversammlung am 16.6.2011 (http://edudoc.ch/record/96780/files/grundkomp_fremdsprachen_d.pdf; letzter Zugriff: 09.04.2016).
6 BILANZ 2015, Harmonisierung der verfassungsmässigen Eckwerte (Art. 62 Abs. 4 BV) für den Bereich der obligatorischen Schule, 18. Juni 2015 (www.edudoc.ch; letzter Zugriff: 15.04.2016).
7 Fremdsprachenunterricht in der obligatorischen Schule. Faktenblatt Pressedienst Generalsekretariat EDK, 18. März 2015, S 4.