Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2016/47: Änderung des Bundesgesetzes über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften (Sprachengesetz, SpG) · 13 Seiten

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4.2 Verhältnis zu nationalen Strategien des Bundesrates

In der Botschaft vom 28. November 2014 zur Förderung der Kultur in den Jahren 2016–2020 (Kulturbotschaft) hat der Bundesrat die Förderpolitik im Kulturbereich in den nächsten Jahren auf drei Handlungsachsen ausgerichtet. Eine der drei Handlungsachsen zielt auf die Verbesserung des «gesellschaftlichen Zusammenhalts» und ist mit verschiedenen Massnahmen verbunden. Zu den Massnahmen zählen unter anderem die Stärkung des Stellenwerts der italienischen Sprache ausserhalb der italienischen Schweiz sowie Weiterentwicklung des schulischen Austauschs zwischen den Sprachregionen. Eine Änderung des Sprachengesetzes stellt eine weitere Massnahme zur Verbesserung des gesellschaftlichen Zusammenhalts zwischen den Landesteilen der Schweiz dar und bettet sich in die Stossrichtung der Kulturbotschaft ein.

5 Rechtliche Aspekte

5.1 Verfassungsmässigkeit

Eine Änderung des Sprachengesetzes liegt nach Artikel 163 Absatz 1 BV in der Zuständigkeit der Bundesversammlung. Sie stützt sich auf Artikel 62 Absatz 4 BV.

5.2 Erlassform

Die Vorlage umfasst eine Änderung eines bestehenden Bundesgesetzes.

5.3 Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips

Die Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips wurde vorliegend mit Sorgfalt beachtet. Eine Änderung des Sprachengesetzes lässt den Kantonen je nach Variante einen mehr oder minder grossen Handlungsspielraum in der Umsetzung (vgl. Ziff. 2.2).