Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2016/47: Änderung des Bundesgesetzes über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften (Sprachengesetz, SpG) · 13 Seiten
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Bundesrat habe mehrfach signalisiert, die Situation und ein Eingreifen des Bundes zu prüfen, falls die Kantone auf dem Koordinationsweg keine Harmonisierung erreichten. Die WBK-N entschied daraufhin am 5. November 2015, die Beratung der Initiative 14.459 zu sistieren, weil sie nun dem Bundesrat den Lead überlassen wolle. Die WBK-N hat bis am 1. September 2016 Zeit, über die Initiative 14.459 zu entscheiden.
Parlamentarische Vorstösse
Eine Reihe von parlamentarischen Vorstössen in den Jahren 2013 bis 2015 befasste sich mit dem Thema des Unterrichts der Landessprachen in der Schule.9 Im Rahmen dieser Vorstösse stellten die Urheberinnen und Urheber verschiedene Fragen und Forderungen insbesondere in Bezug auf die Harmonisierung im Sprachenbereich, die Stellung der zweiten Landessprachen im Unterricht, die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften, den nationalen Zusammenhalt und den Zeitpunkt einer allfälligen Intervention des Bundes. Ein grosser Teil der Urheberinnen und Urheber zeigte sich dabei besorgt über die aktuelle Entwicklung in den Kantonen.
Position des Bundesrates
In seinen Antworten und Stellungnahmen zu diesen parlamentarischen Vorstössen hat der Bundesrat eine klare Haltung zum Ausdruck gebracht:
Der Bundesrat setzt sich für die Förderung und Stärkung der Mehrsprachigkeit und der Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften ein. In einem mehrsprachigen Staat kommt dem Umgang mit den Landessprachen nach seiner Ansicht ein besonderer Stellenwert zu, der über das Erlernen und Beherrschen einer Landessprache hinausgeht und eine politische Dimension enthält. Er misst darum dem Sprachunterricht in der obligatorischen Schule eine grosse Bedeutung zu. Aus Sicht des Bundesrates muss eine zweite Landessprache von der Primarstufe und bis zum Ende der Sekundarstufe I unterrichtet werden. Er ermutigt und bestärkt die Kantone, sich für eine harmonisierte Lösung auf der Basis der Sprachenstrategie 2004 einzusetzen. Falls die Kantone keine harmonisierte Lösung erreichen, ist er bereit, im Rahmen seiner Zuständigkeit zu handeln.
Der Vorsteher des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) hatte anlässlich der EDK-Plenarversammlung am 31. Oktober 2014 die Gelegenheit, die Position des Bundesrates darzulegen und mit den Kantonen zu diskutieren. Seither pflegt das EDI zu dieser Frage einen regelmässigen Austausch mit der EDK. Weil dem Bundesrat eine enge Zusammenarbeit mit den Kantonen wichtig ist, bat das EDI mit Schreiben vom 2. März 2016 die EDK um eine Einschätzung zur Rechtslage.
Position der EDK
Die EDK nahm am 23. Juni 2016 zum Schreiben des EDI vom 2. März 2016 Stellung. Sie teilt die im Bericht des Bundesamtes für Kultur BAK vom 17. Februar 2015 an die WBK-S vorgenommene rechtliche Auslegung und Einschätzung, insbesondere:
- dass der Bund gestützt auf Artikel 62 Absatz 4 BV ermächtigt und verpflichtet ist, gesetzgeberisch tätig zu werden, wenn der Bundesgesetzgeber begründet festzustellen vermag, dass die Kantone den verfassungsmassigen Harmonisierungsauftrag nicht erfüllen;
- dass die Kantone mit der Sprachenstrategie 2004 eine gesamtschweizerische Harmonisierungslösung verabschiedet haben, die für die HarmoS-Kantone unmittelbar verbindlich ist und die mittelbar auch für die Nicht-Beitrittskantone den Standard setzt;
- dass die Primarstufe als Bildungsstufe im Sinne von Artikel 62 Absatz 4 BV zu betrachten ist und darum die Gesamtheit der Schülerinnen und Schüler – mit Ausnahmen von Dispensationen oder Lernzielanpassungen in Einzelfällen – die mit den Bildungszielen definierten Grundkompetenzen am Ende der Primarstufe und am Ende der obligatorischen Schule erreichen sollen.
Ob die Bedingungen für den subsidiären Erlass von Bundesvorschriften erfüllt sind, kann allerdings nach Ansicht der EDK nicht abschliessend beurteilt werden, bevor die Ergebnisse der Einführung der sprachregionalen Lehrpläne in den Kantonen bekannt sind. Die EDK bittet darum den Bund, die Frage der Verhältnismässigkeit und der Opportunität eines Handelns des Bundes genau zu prüfen.
1.4 1.4 Handlungsbedarf auf Stufe Bund
Die Durchführung einer Vernehmlassung zum heutigen Zeitpunkt steht vor dem Hintergrund der dargestellten Entwicklung in einzelnen Kantonen, welche den Unterricht in einer zweiten Landessprache auf der Primarstufe ab dem Schuljahr 2017/2018 in Frage stellt. Die Vernehmlassung dient dazu, verschiedene Lösungsvarianten rechtzeitig zur Diskussion zu stellen. Sollten die Kantone ihre Sprachenstrategie umsetzen und auf abweichende Entscheide dazu verzichten, wäre eine Änderung des Sprachengesetzes nicht notwendig. Die Notwendigkeit staatlichen Handelns leitet sich ab aus der sprachenpolitischen Verantwortung für die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften in der Schweiz einerseits und dem bildungspolitischen Gebot der Harmonisierung im Hinblick auf die Durchlässigkeit des Bildungsraumes andererseits:
9 Ip. 13.4025 (Aebischer) «Harmonisierung des Schulwesens»; Ip. 13.4079 (Reynard) «Respect de la loi sur les langues. Enseignement du français et cohésion nationale»; Mo. 14.3143 (Semadeni) «Strategie zur Förderung von zweisprachigen Schulen in den Landessprachen»; Ip. 14.3153 (Comte) «Enseignement d’une deuxième langue nationale. À quand la fin de la récréation?»; Mo. 14.3182 (SPS) «Spracherwerb in der obligatorischen Schulzeit. Vorbeugen statt heilen. Mehr Ressourcen für den nationalen Zusammenhalt»; Ip. 14.3287 (Levrat) «Renforcement de la cohésion nationale»; Ip. 14.3735 (Tschäppät) «Erlernen einer zweiten Landessprache als Teil der Schweizer Identität»; Po. 14.3768 (Bugnon) «Rapport sur la cohésion nationale et le plurilinguisme»; Ip. 14.4151 (Schwaller) «Landessprachen in der obligatorischen Schulzeit»; F 14.5032 (Vogler) «Zurückdrängen der Landessprachen»; F 14.5055 (Aebischer) «Englisch als einzige Fremdsprache in der Volksschule»; F 14.5145 (Keller) «Teilt der Gesamtbundesrat die Äusserungen Alain Bersets zur Sprachenfrage?»; F 14.5146 (Keller) «Bundesrat Alain Berset will die kantonale Bildungshoheit ausschalten»; Ip. 15.3921 (Levrat) «L'enseignement du français à l'école est-il toujours menacé?»; Ip. 15.4190 (Reynard) «Attaques répétées contre l'enseignement du français. Le temps d'agir?»