Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2016/47: Änderung des Bundesgesetzes über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften (Sprachengesetz, SpG) · 16 Seiten

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4.4 Positionen weiterer interessierter Kreise

Eine deutliche Mehrheit der sich in der Vernehmlassung äussernden Dachorganisationen von Gemeinden, Städten und Berggebieten sowie der weiteren interessierten Organisationen und Verbände äussert sich positiv zu einer Änderung des Sprachengesetzes und zu einem Eingreifen des Bundes. Eine Intervention des Bundes rechtfertigt sich für sie insbesondere deshalb, weil die von den Kantonen gemeinsam beschlossene Harmonisierung des Sprachenunterrichts in Frage gestellt sei:

caf, FH, FoBil, FPI, HL, LCH, OLSI, PGI, SAB, SAGW, SER, S&E, SSV, vpod, VSL

Folgende Argumentationslinien werden von den verschiedenen Interessengruppen vorgebracht:

- Die beiden Dachverbände der Städte und der Berggebiete, SSV und SAB, bekennen sich aus-

drücklich zur sprachlichen Vielfalt und erachten Mehrsprachigkeit als eine wichtige Voraussetzung für den Zusammenhalt des Landes und als einen wichtigen Trumpf der Schweiz im internationalen Standortwettbewerb. Als ebenso wichtig werten sie die Durchlässigkeit des Bildungsraums Schweiz, welche nur mit der Harmonisierung erreicht werden kann. Sie anerkennen einen Handlungsbedarf auf Bundesebene, weil die Harmonisierung des Sprachunterrichts gefährdet sei, was beide Dachverbände bedauern. Dabei sollte das Subsidiaritätsprinzip jedoch respektiert werden und den Kantonen ein möglichst grosser Gestaltungsspielraum belassen werden.

- Die Sprach- und Verständigungsorganisationen – caf, FH, FoBil, FPI, HL, OLSI, PGI – äussern

sich grundsätzlich positiv zu einem Eingreifen des Bundes zugunsten der Harmonisierung des Sprachenunterrichts und der Sicherung des Unterrichts einer zweiten Landessprache ab der Primarstufe und bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit. Dieses wird meistens damit gerechtfertigt, dass die Mehrsprachigkeit und Verständigung unter den Sprachgemeinschaften essentielle Merkmale und Werte der Schweiz seien und dass die Kantone eine Harmonisierung des Sprachenunterrichts bisher nicht erreicht haben.

- FH, FPI und HL würden bevorzugen, wenn die Kantone von sich aus unter der Ägide der EDK ihre

Sprachenstrategie von 2004 umsetzen würden. Die Kantone seien in der Verantwortung, mit Überzeugung ihren verfassungsmässigen Auftrag zu erfüllen sowie die Vorgaben ihrer Sprachenstrategie umzusetzen und sich so für die Verständigung unter den Sprachgemeinschaften zu engagieren. Diese Sprachorganisationen erachten aber ein Eingreifen des Bundes auf der Grundlage von Art. 62 BV als gerechtfertigt, sollten sich die Kantone nicht zu einer Harmonisierung des Sprachenunterrichts durchringen können.

- Die Sprachorganisationen der italienischsprachigen Schweiz – FPI, OLSI, PGI – bedauern, dass

das Italienische (und das Rätoromanische) in der gegenwärtigen Debatte praktisch nicht berücksichtigt werde. Sie fordern die Verankerung einer Bestimmung gemäss Art. 4 Abs. 2 des HarmoS-Konkordats, wonach während der obligatorischen Schulzeit fakultative Angebote in einer dritten Landessprache bestehen müssen, in der nationalen Gesetzgebung zu verankern. Deshalb bevorzugen sie die vorgeschlagene Variante 2 und beantragen eine entsprechende Ergänzung dieser Variante um Art. 4 Abs. 2 des HarmoS-Konkordats (siehe die Ausführungen in Ziff. 6.1).

- Die Verbände, die Lehrerinnen und Lehrer sowie Schulleiterinnen und Schulleiter vertreten – LCH,

SER, vpod und VSL – messen der Harmonisierung des Sprachunterrichts, der Priorisierung der Landessprachen sowie der Verständigung zwischen den Sprachregionen eine grosse Bedeutung zu. Der heutige Zustand in der Deutschschweiz bezüglich Harmonisierung des Fremdsprachenunterrichts erinnere an einen Flickenteppich und sei bedauerlich. Deshalb erachten sie ein Eingreifen des Bundes zur Sicherung der Stellung der Landessprachen in der obligatorischen Volksschule sowie zur Durchsetzung der Harmonisierung der Bildung grundsätzlich als gerechtfertigt.

- vpod und VSL weisen jedoch darauf hin, dass der Bund nur mit Zurückhaltung in die Bildungshoheit

der Kantone eingreifen sollte, weshalb sie die vorgeschlagene Variante 3 bevorzugen (siehe die Auflistung und Argumentation in Ziff. 5). Zudem müsse dem Prozess der Harmonisierung genügend Zeit eingeräumt werden. Dies ermögliche hoffentlich, dass die EDK in der Frage des Sprachenunterrichts die notwendige Harmonisierung erreichen könne.

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