Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2016/47: Änderung des Bundesgesetzes über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften (Sprachengesetz, SpG) · 16 Seiten
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Folgende Argumente werden für eine Priorisierung von Variante 3 vorgebracht:
- Variante 3 sichere am deutlichsten die Stellung der zweiten Landessprache ab Primarstufe bis zum
Ende der obligatorischen Schulzeit und orientiere sich an der von den Kantonen gewählten Lösung im Sinne von Art. 4 HarmoS-Konkordat.
- Variante 3 berücksichtige das Subsidiaritätsprinzip. Sie greife am wenigsten stark in die Kompetenz
der Kantone ein bzw. gewähre den Kantonen den grössten Spielraum, da die Bestimmung weder die Einstiegsfremdsprache noch die Reihenfolge oder ein bestimmtes Schuljahr festlege.
Gegen Variante 3 werden folgende Argumente vorgebracht:
- Variante 3 gehe weniger weit als der HarmoS-Kompromiss und schreibe keine gleichwertigen Kom-
petenzen in beiden Fremdsprachen vor. Damit schwäche diese Variante die Harmonisierung.
- Variante 3 sei zu wenig konkret in der Festsetzung des Zeitpunkts zum Beginn des Unterrichts in
den Fremdsprachen und äussere sich nicht zu den Kompetenzniveaus, die erreicht werden sollten. Zudem trage Variante 3 der Situation der Kantone Tessin und Graubünden zu wenig Rechnung.
6 Weitere Bemerkungen
Einzelne Stellungnahmen enthalten weitere Bemerkungen zur Entwicklung des Sprachenunterrichts in der obligatorischen Schule. Die wichtigsten dieser Bemerkungen sind nachfolgend zusammengefasst.
6.1 Stellung der dritten Landessprache
Verschiedene Teilnehmer äussern sich zur Stellung der dritten Landessprache. So bedauern die CIIP sowie der Kanton Tessin, dass das Italienische in der Sprachendebatte praktisch nicht erwähnt werde. Der Kanton TI weist darauf hin, dass gegenwärtig nicht alle Kantone den Vorgaben von Art. 4 Abs. 2 des HarmoS-Konkordats nachkommen, wonach während der obligatorischen Schule ein bedarfsgerechtes Angebot an fakultativem Unterricht in einer dritten Landessprache bestehen sollte. Der Kanton Tessin beantragt, dass das Sprachengesetz entsprechend ergänzt wird. Er erwartet, dass eine Verankerung im Sprachengesetz dieser Vorgabe mehr Nachdruck verleihen wird. Die Sprachorganisationen der italienischsprachigen Schweiz – FPI, OLSI, PGI – teilen dieses Anliegen.
Der Kanton GR schlägt vor – allerdings in Abweichung zum HarmoS-Konkordat –, dass zur Stärkung der Minderheitensprachen Italienisch und Rätoromanisch, allen Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe I eine dritte Landessprache als Freifach angeboten werden sollte.
6.2 Weitere Massnahmen zur Stärkung des Sprachenunterrichts
Zahlreiche Teilnehmer weisen auf weitere Möglichkeiten zur Stärkung des Sprachenunterrichts hin, über die vorgeschlagene Regelung der Rahmenbedingungen hinaus.
CIIP, BL, FR, SG, TG, VD; CVP, GLP, caf, CLACESO, SGB, vpod, VSL
Durch das Zusammenspiel verschiedener Massnahmen könne eine erhebliche Verbesserung des Unterrichts in den Landessprachen erreicht werden. Diese umfassen unter anderem:
- eine flexiblere Organisation des Sprachenunterrichts in den Schulen;
- die Entwicklung der Didaktik und geeignete Lehrmittel;
- der Einbezug der Migrationssprachen in den Sprachenunterricht;
- die Aus- und Weiterbildung der Lehrpersonen;
- den Ausbau der Möglichkeiten zu Austausch und Immersion;
- die Verbesserung der Stundendotation;
- die begleitende Unterrichtsforschung.
Das Sprachengesetz stecke den Rahmen der vom Bund erwarteten Unterstützung dieser verschiedenen Verbesserungen ab. Der caf bedauert in diesem Zusammenhang die vom Bundesrat vorgesehene Kürzung der Finanzhilfen für die mehrsprachigen Kantone kontraproduktiv sei.
Namentlich im Bereich des schulischen Austauschs liege viel Potential nicht nur für den Sprachenerwerb sondern auch für die Förderung der Verständigung zwischen den Sprachregionen. Namentlich die Kantone SG und TG, sowie CVP, CLACESO und VSL würden es begrüssen, wenn gesamtschweizerisch weitere Anstrengungen zur Förderung sprachenübergreifender Aktivitäten unternommen würden.
Nach Ansicht von CVP, GLP und SVP ist das gegenseitige Verständnis der Sprachgemeinschaften im gesellschaftlichen und politischen Alltag weitaus wichtiger als die Revision des Sprachengesetzes.
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