Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2016/47: Änderung des Bundesgesetzes über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften (Sprachengesetz, SpG) · 16 Seiten

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4 Die Positionen und Argumente im Überblick

Von den 63 Stellungnahmen äussern sich 32 Teilnehmer grundsätzlich positiv zu einer Änderung des Sprachengesetzes. 30 Teilnehmer lehnen ein Eingreifen des Bundes ab. Eine Stellungnahme äussert sich nicht zu dieser Frage.

Die CIIP und sechs Kantone, vier politische Parteien sowie eine deutliche Mehrzahl der Wirtschaftsverbände, der Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, der Lehrerverbände und der interessierten Organisationen und Verbände äussern sich grundsätzlich positiv zu einer Intervention des Bundes.

20 Kantone, zwei politische Parteien, zwei Wirtschaftsverbände sowie vier weitere interessierte Organisationen und Verbände äussern sich gegen eine Änderung des Sprachengesetzes. Einige dieser Vernehmlassungsteilnehmer äussern sich jedoch trotzdem mit einer Priorisierung zu den drei vorgeschlagenen Varianten.

4.1 Positionen der Kantone

Die CIIP und sechs Kantone äussern eine grundsätzliche Zustimmung zur Änderung des Sprachengesetzes:

CIIP, GE, GR, JU, NE, TI, VD

Diese Kantone zeigen sich besorgt über die kantonalen Initiativen und Vorhaben, die zu einer Schwächung des Sprachenunterrichts in den Landessprachen zu führen drohen, und anerkennen, dass die Kantone ihrer verfassungsmässigen Harmonisierungspflicht nicht vollumfänglich nachgekommen sind. Zwar würden sie wie der Bundesrat eine von den Kantonen gemeinsam entwickelte Lösung bevorzugen. Sie sind aber einverstanden damit, dass der Bund rasch und entschlossen handeln muss, falls eine koordinierte Lösung nicht zu erreichen ist.

Sie führen im Einzelnen folgende Überlegungen an:

- Die CIIP und die Kantone GE und VD betonen die staatspolitische Bedeutung des Unterrichts einer

zweiten Landessprache ab der Primarstufe. Die 2004 von der EDK einstimmig verabschiedete Sprachenstrategie bleibe die sinnvollste Basis für die Entwicklung des Sprachunterrichts in der Schweiz. Es dürfe von allen Kantonen erwartet werden, dass sie den gemeinsam getroffenen Entscheid von 2004 respektieren. Die Kantone trügen eine gemeinsame Verantwortung für den Ausbau des Zusammenhalts und das Erlernen des Zusammenlebens. Sie müssten darum solidarisch für die Bildungsharmonisierung einstehen.

- Die Kantone GE und VD teilen die Besorgnis des Bundesrates über die Entwicklung in einzelnen

Kantonen, welche den Unterricht in einer zweiten Landessprache auf der Primarstufe in Frage stellt. Sie sind der Ansicht, dass die Harmonisierung des Sprachenunterrichts eines klaren rechtlichen Rahmens bedarf, und begrüssen es, dass der Bundesrat frühzeitig und im Rahmen einer Vernehmlassung verschiedene Lösungsvarianten zur Diskussion zu stellt. Sie erachten das Vorgehen des Bundesrates angesichts der Gefährdung des erreichten Harmonisierungsstandes darum als legitim, opportun und notwendig.

- Die Kantone GE und TI vertrauen darauf, dass die Vernehmlassung dazu führen wird, dass die

Kantone unter der Federführung der EDK eine im Sinne des Verfassungsauftrags harmonisierte Lösung auf der Basis der Sprachenstrategie von 2004 herbeiführen. Sie wünschen, dass der Bund mit der EDK eine dafür ausreichende Frist bzw. die Rahmenbedingungen für ein Eingreifen des Bundes vereinbart.

- Der Kanton VD äussert sich eingehend zur Frage der Verhältnismässigkeit eines Eingreifens des

Bundes: «En ce qui concerne le principe de proportionnalité, nous lui accordons une grande importance comme élément constitutif et central du fédéralisme, et nous estimons qu’il implique une retenue de la part de la Confédération même lorsque les conditions formelles et matérielles pour une intervention de sa part sont réunies. […] En revanche, plusieurs éléments, à savoir:

- le fait que plusieurs cantons non seulement n’appliquent pas les règles communes, mais prennent en toute conscience des décisions qui s’en éloignent, sur des éléments essentiels de notre système scolaire obligatoire,

- le fait aussi que huit cantons, certes peu importants par leur population, aient demandé formellement à la CDIP de ne pas respecter l’article 62, alinéa 4 de la Constitution fédérale et menacent ainsi les travaux accomplis par d’autres cantons,

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