Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2016/47: Änderung des Bundesgesetzes über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften (Sprachengesetz, SpG) · 16 Seiten
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5 Priorisierung der Varianten und Argumente
Variante 1 Variante 2 Variante 3
Kantone CIIP, GE, LU, NE, OW, SH, TI, GR, JU, NW, SZ
VD
Politische Parteien Grüne, SPBDP, CVP, FDP, GLP
Wirtschaftsverbände hotellerie, TVSCP, SAV, sbv, SGB, sgv
Dachverbände der Ge- SABSSV
meinden, Städte und Berg-
gebiete
Interessierte Kreise und APEPS, caf, FoBil, HL, OLSI, CLACESO, FH, LCH, IFM, Organisationen PGI, SAGW S&E, SER, vpod, VSL
Von den 63 Stellungnahmen äussern sich 42 zu den drei vorgeschlagenen Varianten. 20 Stellungnahmen bevorzugen Variante 2, 22 Stellungnahmen bevorzugen Variante 3. Die sich äussernden Kantone bevorzugen in der Mehrheit Variante 2, die sich äussernden Parteien, Wirtschaftsverbände sowie die interessierten Organisationen und Verbände bevorzugen in der Mehrheit Variante 3. Variante 1 erhält keine Unterstützung.
Die wichtigsten Argumente gegen Variante 1 lauten:
- Variante 1 entspreche nicht der von den Kantonen gemeinsam beschlossenen Sprachenstrategie
und berücksichtige die besondere Situation der Kantone Tessin und Graubünden nicht. Es sei nicht notwendig, auf Bundesebene festzulegen, in welchem Schuljahr mit dem Unterricht in der ersten Fremdspreche zu beginnen sei. Zudem lasse Variante 1 offen, wann eine zweite Fremdsprache (Englisch) eingeführt werden soll. Es wäre folglich möglich, mit der zweiten Fremdsprache erst in der Sekundarstufe I zu starten. So würde diese Variante indirekt zulassen, dass auf der Primarschule nur eine Fremdsprache unterrichtet wird. Die vorgeschlagene Regelung könnte deshalb einen Rückschritt in den Harmonisierungsbestrebungen zur Folge haben.
Folgende Argumente werden für eine Priorisierung von Variante 2 vorgebracht:
- Variante 2 entspricht den Empfehlungen der EDK und der von den Kantonen gemeinsam und ein-
stimmig verabschiedete Sprachenstrategie zur Regelung des Fremdsprachenunterrichts. Sie korrespondiert mit dem Modell der EDK, das heute von den meisten Kantonen umgesetzt wird (Modell 3/5). Sie ermöglicht damit den Kantonen die Weiterführung des bisherigen Fremdsprachenunterrichts.
- Das Modell 3/5 habe sich bewährt; eine Änderung würde für die Kantone hohe Kosten auslösen
(Lehrmittel, Weiterbildung der Lehrpersonen). Falls der Bund eine Regelung erlasse, solle sie eindeutig sein und das Modell der EDK abbilden.
- Variante 2 sei am besten geeignet, um landesweit eine echte Harmonisierung im Sinne gleichwer-
tiger Kompetenzen in einer zweiten Landessprache sowie des Englischen zu erreichen. Die klare Formulierung, welche den Zeitpunkt der Einführung der Fremdsprachen ebenso definiere wie die anzustrebenden gleichwertigen Kompetenzen, sei am besten geeignet, Abweichungen durch einzelne Kantone zu verhindern.
- Variante 2 trage der besonderen Situation der Kantone Tessin und Graubünden Rechnung.
Gegen Variante 2 werden folgende Argumente vorgebracht:
- Variante 2 mache zu präzise Vorgaben bezüglich der Ausgestaltung des Fremdsprachenunter-
richts und schränke die Kompetenzen der Kantone zu stark ein. Es solle den Kantonen überlassen werden, wann der Unterricht in den Fremdsprachen zu beginnen habe.
- Variante 2 garantiere keinen durchgängigen Unterricht in der zweiten Landessprache von der Pri-
marstufe bis zum Ende der obligatorischen Schule. Im Übrigen sei es falsch, im Bundesgesetz über die Landessprachen Aussagen zum Englischen zu machen.
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