Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2016/47: Änderung des Bundesgesetzes über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften (Sprachengesetz, SpG) · 16 Seiten

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2.2 Auswertung

In der Auswertung können nur die häufigsten und wichtigsten Punkte aus den Stellungnahmen angesprochen werden. Es ist nicht möglich, die Begründungen und Argumentationen im Einzelnen wiederzugeben, ohne dass der Bericht an Übersichtlichkeit verlieren würde. Massgebend bei der Auswertung war der Grundsatz, die Kernaussagen in reduzierter, aber unverfälschter Form im Bericht festzuhalten.

Der vorliegende Bericht gibt einen Überblick über die eingereichten Stellungnahmen. Auf die summarische Zusammenfassung der Ergebnisse der Vernehmlassung (Ziff. 3) folgt eine Darstellung der Positionen zu einem allfälligen Eingreifen des Bundes (Ziff. 4) bzw. zu den drei vorgeschlagenen Varianten (Ziff. 5) sowie eine Zusammenfassung weiterer wichtiger Bemerkungen (Ziff. 6). Im Anhang finden sich das Verzeichnis der Vernehmlassungsteilnehmer und das Abkürzungsverzeichnis (Ziff. 7). Für weitere Einzelheiten wird auf die Stellungnahmen der Vernehmlassungsteilnehmer verwiesen, die auf der Webseite des Bundesamtes für Kultur (BAK) einsehbar sind.

3 Zusammenfassung der Ergebnisse

Unabhängig von der jeweiligen Haltung zu einer allfälligen Änderung des Sprachengesetzes ist in allen Stellungnahmen unbestritten, dass dem Unterricht der Landessprachen in der Schweiz eine besondere Bedeutung zukommt. Alle Teilnehmer betonen, dass in der mehrsprachigen Schweiz das Bildungsziel der Mehrsprachigkeit und eine Priorisierung der Landessprachen im Unterricht wichtig sind für die Zukunftschancen der Schülerinnen und Schüler. Ein hochwertiger Sprachenunterricht stelle zudem einen wichtigen staats- und kulturpolitischen Beitrag zur Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften der Schweiz und mit den Nachbarländern dar.

Die sprachliche und kulturelle Vielfalt ist ein Wesensmerkmal der Schweiz. Die Teilnehmer anerkennen sowohl die sprachenpolitische Verantwortung des Bundes für die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften in der Schweiz als auch das bildungspolitische Gebot der Harmonisierung im Hinblick auf die Durchlässigkeit des Bildungsraumes Schweiz.

Die Mehrheit der Kantone äussert (zum Teil grosse) Vorbehalte gegen eine Änderung des Sprachengesetzes oder lehnt sie schon im Grundsatz ab. Die meisten dieser Kantone teilen zwar die Einschätzung des Bundesrates, dass die kantonale Schulhoheit nicht unbegrenzt gilt und dass der Bund gestützt auf Art. 62 Abs. 4 BV ermächtigt und verpflichtet ist, gesetzgeberisch tätig zu werden, wenn die Kantone den verfassungsmässigen Harmonisierungsauftrag nicht erfüllen. Dennoch sind sie der Ansicht, dass ein Eingreifen des Bundes in die kantonale Bildungshoheit zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht angezeigt ist. Sie beurteilen die vorgeschlagene Änderung des Sprachengesetzes als verfrüht, unverhältnismässig und politisch nicht opportun.

Die lateinischen Kantone GE, GR, JU, NE, TI, VD sowie die CIIP würden zwar ebenfalls eine von den Kantonen gemeinsam entwickelte Lösung bevorzugen. Sie sind aber einverstanden damit, dass der Bund rasch und entschlossen handeln muss, falls eine koordinierte Lösung nicht zu erreichen ist.

Die Parteien BDP, GLP, Grüne und SP begrüssen eine Änderung des Sprachengesetzes. Die Parteien CVP und FDP äussern grosse Vorbehalte gegen eine Änderung des Sprachengesetzes, nehmen aber zu den vorgeschlagenen Varianten Stellung. Die EDU und die SVP lehnen eine Änderung des Sprachengesetzes im Grundsatz ab und äussern sich deshalb nicht zu den vorgeschlagenen Varianten.

Die Wirtschaftsverbände unterstreichen die Notwendigkeit einer sprachregionalen Harmonisierung und den hohen Stellenwert von Fremdsprachenkenntnissen der Arbeitnehmer für die Wirtschaft, insbesondere auch der Landessprachen. Für den Fall, dass die Kantone das Ziel der Harmonisierung nicht erreichen, erachten sie eine Intervention des Bundes als gerechtfertigt (Ausnahmen: economiesuisse, Centre Patronal).

Die beiden Dachverbände der Städte und der Berggebiete, SSV und SAB, bekennen sich zur sprachlichen Vielfalt. Als ebenso wichtig werten sie die Durchlässigkeit des Bildungsraums Schweiz, welche nur mit der Harmonisierung erreicht werden kann. Sie anerkennen einen Handlungsbedarf auf Bundesebene, weil die Harmonisierung des Sprachunterrichts gefährdet sei.

Auch die Lehrerverbände der obligatorischen Schule der Deutschschweiz und der Romandie sprechen sich für eine möglichst weitgehende Harmonisierung des Sprachenunterrichts und für eine Priorisierung der Landessprachen aus. Sie halten ein Eingreifen des Bundes für grundsätzlich gerechtfertigt. Die weiteren interessierten Organisationen und Verbände teilen mehrheitlich diese Position.

Von den 63 Stellungnahmen äussern sich 42 zu den drei vorgeschlagenen Varianten. Die Präferenz ist dabei zwischen den Varianten 2 und 3 in etwa gleich verteilt. Variante 1 findet hingegen keine Unterstützung.

Vernehmlassungsbericht zur Änderung des Sprachengesetzes Seite 4 von 16