Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2016/56: Verordnungspaket Umwelt Herbst 2017 · 17 Seiten
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Verordnungspaket Umwelt Herbst 2017 Ergebnisbericht
1 Einführung
Nach Inkrafttreten der Änderung des Bundesgesetzes über das Vernehmlassungsverfahren und der dazugehörenden Verordnung am 1. April 2016 beschloss das Bundesamt für Umwelt (BAFU), die Verordnungsänderungen künftig in zwei jährliche «Pakete» zu bündeln (jeweils im Frühjahr und im Herbst).
Das Verordnungspaket vom Herbst 2017 umfasst vier Verordnungen im Bereich des Umweltrechts. Die vorgenommenen Änderungen sind voneinander unabhängig. Es handelt sich um folgende Rechtsakte:
die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV; SR 814.81), einschliesslich der Änderung der:
o Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA; SR 814.610),
o Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (VVEA; SR 814.600),
o Verordnung des UVEK über Listen zum Verkehr mit Abfällen (SR 814.610.1);
die Verordnung über die Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen (VOCV; SR 814.018).
Am 31. Oktober 2016 eröffnete das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) das Vernehmlassungsverfahren und schloss es am 28. Februar 2017 ab. Die 26 Kantone und 31 Organisationen, die sich am Verfahren beteiligten, nahmen zu einer oder mehreren Verordnungen Stellung. Im Anhang dieses Berichts finden Sie eine Liste mit den Vernehmlassungsteilnehmenden pro Verordnung.
Es ist zu beachten, dass die Verordnung des UVEK über Listen zum Verkehr mit Abfällen in den Zuständigkeitsbereich des UVEK fällt. Deshalb wird diese Verordnung nicht dem Bundesrat vorgelegt.
3/17 054.11-00539/00004/00003/Q054-0640