Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2016/56: Verordnungspaket Umwelt Herbst 2017 · 17 Seiten

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Verordnungspaket Umwelt Herbst 2017 Ergebnisbericht zur VOCV

nicht der BvT genügt, bei der Befreiung bevorteilen würde. Dies sei nicht mit dem Prinzip der Rechtsgleichheit vereinbar.

3.3.2.5 Anhang 1

Zur Aufnahme von Benzylalkohol und Cyclopentan in Anhang 1 äussern sich die Kantone AI, AG, AR, BE, BL, BS, FR, GE, GR, JU, LU, OW, SG, SH, TG, TI, UR, VD, VS, ZG, ZH sowie der Cercl’Air, ECO SWISS, IG DHS, SBLV und SPS positiv. Die Kantone AI, AR, BL, GR, OW sowie der Cercl’Air und die SPS fordern, die in Anhang 1 VOCV aufgeführten Stoffe noch regelmässiger zu aktualisieren, damit alle relevanten VOC von der Lenkungsabgabe erfasst werden. Es wird bedauert, dass in Vergangenheit nicht alle von den kantonalen Fachstellen vorgeschlagenen Verbindungen, welche zur Substitution von belasteten VOC eingesetzt werden und die gleichen Umwelteinwirkungen wie die substituierten VOC haben, auf die Stoff-Positivliste (Anhang 1 VOCV) aufgenommen wurden.

Die Wirtschaftsverbände CP, economiesuisse, scienceindustrie, SKW, Swissmem und VSLF stehen der Aufnahme kritisch gegenüber. Einzelne Wirtschaftsverbände fordern einen generellen Verzicht auf die Aufnahme neuer Stoffe in Anhang 1 (scienceindustries, SKW), da der Umweltnutzen der Lenkungsabgabe grundsätzlich bezweifelt wird oder sie fordern den vorläufigen Verzicht der Aufnahme, bis die Ergebnisse einer Wirkungsanalyse vorliegen (economiesuisse).

3.3.2.6 Weitere Vorschläge und Bemerkungen

Der Kanton VS bemängelt, dass bei der Anpassung vom Merkblatt 55.22 zur Abgabebefreiung bei Massnahmen zur Verminderung der Emissionen den Bedürfnissen der Grosschemie nicht genügend Rechnung getragen wurde. Die SPS unterstützt die Vorlage, betont aber, dass die wirtschaftsfreundliche Vorlage nicht zu einer Lockerung des Vollzugs führen darf. Die Wirtschaftsverbände economiesuisse, scienceindustries und SKW fordern eine Mitwirkung der Industrie bei der Wirkungsanalyse zur VOC-Lenkungsabgabe. Des Weiteren soll gemäss SKW und scienceindustries das Merkblatt 55.22 nochmals überarbeitet und die Anliegen der Industrie angemessen gewürdigt werden.

Swiss Textiles merkt an, dass die VOCV letztmals im November 2016 geändert wurde. Sie bittet um eine bessere Koordination der Vernehmlassungsverfahren, so dass der Aufwand für alle Seiten auf einem vernünftigen Niveau gehalten werden könne.

Der VSLF wünscht, dass zu Änderungen der Stoffpositivliste nochmals das Gespräch mit der Industrie gesucht wird.

Die Kantone AG, BL, BS, GR, LU, SG und der Cercl’Air regen an, die Kriterien für die Abgabebefreiung der Grosshändler nach Artikel 21 Absatz 2 VOCV anzupassen. Die Lagermenge soll durch ein Kriterium der Umsatzmenge (Verkauf) ergänzt oder abgelöst werden, um dem zunehmenden Just-in-time-Handel und abnehmenden Lagermengen Rechnung zu tragen.

3.3.3 Beurteilung der Umsetzung

Während einige Wirtschaftsverbände die Umweltwirkung der VOCV insgesamt hinterfragen (siehe 3.3.1), wird die Umsetzbarkeit der Vorlage im engeren Sinne von keinem

Vernehmlassungsteilnehmer grundsätzlich angezweifelt. Am kritischsten äussern sich der Cercl’Air und die Kantone OW, SH, TI und AG zur Umsetzbarkeit der Härtefallregelung (siehe 3.3.2.3). Einige Kantone machen Vorschläge, wie die Umsetzbarkeit einzelner Artikel verbessert werden könnte (siehe 3.3.2).

13/17 054.11-00539/00004/00003/Q054-0640