Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2016/56: Verordnungspaket Umwelt Herbst 2017 · 17 Seiten

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Verordnungspaket Umwelt Herbst 2017 Ergebnisbericht zur VOCV

3 Ergebnisbericht zur Verordnung über die Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen (VOCV)

3.1 Ausgangslage

Die Änderung der Verordnung über die Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen (VOCV, SR 814.018) umfasst insbesondere folgende Anpassungen:

Bei der Abgabebefreiung infolge eines Massnahmenplans zur Verminderung der VOC-Emissionen (Volatile Organic Compounds / Flüchtige organische Verbindungen) nach Artikel 9 soll eine rechtliche Grundlage geschaffen werden, welche bei unverschuldeten wirtschaftlichen Härtefällen eine Fristerstreckung bei der Umsetzung einzelner Massnahmen ermöglicht.

Weiter soll eine rechtliche Grundlage geschaffen werden, die bei neuen stationären Anlagen, welche eine Befreiung nach Artikel 9 beantragen, eine unterjährige Abgabebefreiung zulässt. Diese Änderung erfolgt insbesondere aufgrund der Vollzugserfahrungen der ersten Jahre mit der neuen Befreiungslösung nach Artikel 9.

Der Grosshandel liefert zunehmend nach dem „just-in-time“ Prinzip. Grössere Lager entsprechen nicht mehr der wirtschaftlichen Praxis. Daher soll das Befreiungskriterium in Artikel 21 Absatz 2 zum durchschnittlichen Lagerbestand für Grosshändler im Verpflichtungsverfahren gesenkt und durch ein Umsatzkriterium ergänzt werden.

Eine weitere Änderung betrifft die Ergänzung von Anhang 1 (Stoff-Positivliste) um zwei weitere VOC, welche die Kriterien für die Aufnahme erfüllen. Damit unterliegen diese Stoffe künftig der VOC-Lenkungsabgabe.

Weitere kleinere Anpassungen der VOCV, mit denen keine materiellen Auswirkungen

verbunden sind, werden im Rahmen dieser Revision ebenfalls vorgenommen. Dieser

Änderungsbedarf hat sich in erster Linie aus dem Dialog mit Vertretern kantonaler Behörden ergeben. Beispielsweise wird Anhang 1 neu strukturiert und Artikel 4 Absatz 4 VOCV um Buchstabe d ergänzt.

3.2 Eingegangene Stellungnahmen

Insgesamt sind im Rahmen der Vernehmlassung 36 Stellungnahmen eingegangen. 22 Kantone, 12 Wirtschafts- und Branchenverbände, eine Partei sowie ein interkantonaler Umweltverband haben Stellung genommen.

3.3 Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens

3.3.1 Gesamtbeurteilung der Vorlage

11 Kantone (AI, AR, BE, FR, GE, JU, SO, TG, UR, VD und ZH), die IG Detailhandel Schweiz (IG DHS), der schweizerische Bäuerinnen- und Landfrauenverband (SBLV) sowie die SP Schweiz (SPS) stimmen der Vorlage vorbehaltlos zu. 11 Kantone (AG, BL, BS, GR, LU, OW, SG, SH, TI, VS und ZG) und der Cercl‘Air stimmen der Vorlage grundsätzlich zu und stellen gleichzeitig verschiedene Anträge.

Die Kantone BE, BL, GR, JU, LU, TI und der Cercl‘Air begrüssen, dass die gesetzlichen Vorgaben zur Verbesserung der Luftqualität regelmässig angepasst werden. BE, BL, GR, LU, TI, die IG DHS und der Cercl’Air halten fest, dass weiterhin Handlungsbedarf zur Senkung der Schadstoffemissionen bestehe. Der Cercl’Air betont, dass die VOCV für die kantonalen Lufthygienefachstellen eine wichtige Ergänzung zur LRV sei, indem sie Anreize schafft, die VOC-Emissionen von Anlagen entsprechend der besten verfügbaren Technik (BvT) zu senken.

Die Anpassungen der vorliegenden Revision werden von keinem Vernehmlassungsteilnehmer insgesamt abgelehnt. Die Wirtschaftsverbände economiesuisse, scienceindustries,

11/17 054.11-00539/00004/00003/Q054-0640