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Vernehmlassung 2016/60: Totalrevision der Verordnung des WBF über Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen (MiVo-HF) · 25 Seiten
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412.101.61 Berufsbildung
4Die Inhaberinnen und Inhaber von Titeln, die erworben wurden nach der Verordnung des WBF vom 11. März 20055 über Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen an einer höheren Fachschule, die nach bisherigem Bundesrecht anerkannt oder nach bisherigem interkantonalem Recht geregelt war, sind berechtigt, die entsprechenden neuen Titel zu führen, sofern dies in den entsprechenden Rahmenlehrplänen vorgesehen ist.
Art. 26 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am xxx in Kraft.
5 AS 2005 1389, 2010 4555, 2014 59 und 4575