Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2016/61: Vorentwurf für das Bundesgesetz über die Totalrevision des Datenschutzgesetzes und die Änderung weiterer Erlasse zum Datenschutz · 83 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 21Fedlex · Ergebnisbericht
Frist von drei Monaten vorgegeben werden.190 Einzelne Kantone191 sind der Ansicht, dass der EDÖB konsultiert werden sollte.
Art. 6 Bekanntgabe ins Ausland in Ausnahmefällen
Abs. 1 Bst. a
Verschiedene betroffene Kreise192 sind der Meinung, dass der Ausdruck «im Einzelfall» gestrichen werden müsse, weil sie diesen als zu restriktiv erachten. Nach Auffassung einer politischen Partei193 muss die Einwilligung der betroffenen Person zur Bekanntgabe ihrer Personendaten ins Ausland «freiwillig, eindeutig und ausdrücklich» erteilt werden.
Abs. 1 Bst. b
Einzelne betroffene Kreise194 sind der Meinung, diese Bestimmung sei restriktiver als die Verordnung (EU) 2016/679. Daher verlangen sie, dass der Ausnahmefall nicht nur den Abschluss oder die Abwicklung eines Vertrags zwischen dem Verantwortlichen und der betroffenen Person, sondern auch den Abschluss oder die Abwicklung eines Vertrags im Interesse der betroffenen Person zwischen dem Verantwortlichen und seinem Vertragspartner abdeckt.
Abs. 1 Bst. c
Um Abgrenzungsprobleme zu vermeiden, schlagen einzelne Teilnehmer195 vor, die Begriffe «Gericht» und «Verwaltungsbehörde» zu streichen. Ein Kanton196 wirft die Frage auf, ob der Ausdruck «Durchsetzung von Ansprüchen» lediglich «die aktive Durchsetzung» oder auch «die Abwehr und Verteidigung von Rechtsansprüchen» umfasse.
Abs. 1 Bst. d
Auch bei diesem Absatz verlangen einige betroffene Kreise197, den Ausdruck «im Einzelfall» zu streichen.
Abs. 1 Bst. e
Einzelne Teilnehmer198 verlangen, diese Bestimmung dahingehend zu ändern, dass Personendaten nur ins Ausland bekannt gegeben werden dürfen, wenn die betroffene Person die Daten allgemein zugänglich gemacht und der Bekanntgabe ausdrücklich zugestimmt hat. Wenn es um die Bekanntgabe von Personendaten ins Ausland gehe, müsse nicht die Lösung des «Opt-out», sondern des «Opt-in» gelten, insbesondere im digitalen Umfeld unserer Zeit. Einzelne Teilnehmer199 sind der Meinung, der Begriff Zugänglichkeit sei in einer digitalen Welt nicht ausreichend. Der Ausdruck «allgemein zugänglich» müsse durch den Ausdruck « öffentlich zugänglich» ersetzt bzw. ergänzt werden.
190 VSE.
191 Unter anderem BL, NW, OW.
192 Unter anderem economiesuisse, SBVg; VUD.
193 GPS.
194 Unter anderem economiesuisse, SBVg; VUD.
195 Unter anderem economiesuisse, SBVg, VUD.
196 GL.
197 Unter anderem SBVg; VUD.
198 ACSI, SKS.
199 GPS; FRC, ACSI, SKS.