Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2016/61: Vorentwurf für das Bundesgesetz über die Totalrevision des Datenschutzgesetzes und die Änderung weiterer Erlasse zum Datenschutz · 83 Seiten

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begrüsst, dass eine erheblich kürzere Liste als in der Verordnung (EU) 2016/679 (Art. 13 f.) bestehe.293

Abs. 3

Mehrere Teilnehmer294 sprechen sich dagegen aus, dass die Informationspflicht auf alle Empfängerinnen und Empfänger ausgeweitet wird, und verlangen, dass man sich wie im geltenden DSG auf die Kategorien der Empfängerinnen und Empfänger beschränkt. Andere Teilnehmer295 befürworten diese Bestimmung ausdrücklich. Einzelnen geht sie schliesslich zu wenig weit.296 Nach Einschätzung einzelner Teilnehmer297 muss definiert werden, was unter den Begriffen «Dritte» und «Empfänger» zu verstehen ist. Unklar sei auch, weshalb eine Differenzierung zwischen Beschaffung und Bearbeitung gemacht werde. Angeregt wird auch, die Bestimmung in Absatz 2 zu integrieren.298

Abs. 4

Rund ein Viertel der Teilnehmer299 verlangt die Streichung dieses Absatzes. Sie bringen u. a. vor, dabei würden Geschäftsgeheimnisse mitgeteilt. Andere Teilnehmer300 schlagen lediglich vor, den betreffenden Absatz zu ändern.

Abs. 5

Auch bei diesem Absatz ist ungefähr ein Viertel der Teilnehmer301 der Meinung, die Bestimmung gehe über die europäischen Anforderungen hinaus; entweder müsse das europäische Recht zu diesem Punkt übernommen oder die Bestimmung müsse gestrichen werden. Andere begrüssen diese Bestimmung.302

Art. 14 Ausnahmen von der Informationspflicht und Einschränkungen

Nach Auffassung der Teilnehmer sollte der Ausnahmekatalog erweitert werden.303 Verlangt werden auch Beispielfälle im Gesetz.304

Abs. 1

Einzelne Teilnehmer305 lehnen diesen Absatz ab, da er eine zu grosse Rechtsunsicherheit zur Folge habe. Nach der ersten Inkenntnissetzung der betroffenen Person komme diese Bestimmung einer Art Blankovollmacht für die Datenbearbeitung gleich. Ebenfalls sei eine Ausnahme vorzusehen, falls eine Geheimnispflicht bestehe.

293 Reader’s Digest.

294 IHK, vsi, Widnau, TvT, Localnet, IBB, GGA, EnerCom, AGD, SUISSEDIGITAL, QUICKLINE, wynet, WWZ, fga, EWB, telealpin.

295 GLP.

296 SKS.

297 Unter anderem sgv, economiesuisse; VUD.

298 GL; SBVg.

299 Unter anderem GR, SZ; economiesuisse, sgv, SBVg.

300 Unter anderem LU.

301 Unter anderem sgv, SBVg, economiesuisse; VUD.

302 GL.

303 Unter anderem GR; SVP; sgv, economiesuisse.

304 GLP.

305 GPS; SKS, FRC, ACSI.