Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2016/61: Vorentwurf für das Bundesgesetz über die Totalrevision des Datenschutzgesetzes und die Änderung weiterer Erlasse zum Datenschutz · 83 Seiten

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kel 10 DSG, in dem es um Einschränkungen des Auskunftsrechts für Medienschaffende geht, beibehalten wird.

4.5 5. Abschnitt: Besondere Bestimmungen für die Datenbearbeitung durch private Personen

Art. 23 Persönlichkeitsverletzungen

Abs. 2

Eine grössere Zahl der Teilnehmer, die sich dazu geäussert haben, regt die Streichung von Buchstabe d betreffend das Profiling an, u. a. weil die Anforderung der ausdrücklichen Einwilligung bereits aus Artikel 4 Absatz 6 hervorgehe und so die Voraussetzungen für eine Persönlichkeitsverletzung und deren Rechtfertigung vermischt würden.422

Ein Teilnehmer regt an zu prüfen, ob auch die Verletzung von Artikel 7 eine Fiktion der Persönlichkeitsverletzung darstellen soll.423 Einzelne Teilnehmer sind der Meinung, die Vorschriften der Buchstaben b–d würden die Datenbearbeitung zur Vorbereitung eines Prozesses erschweren.424 Ein Teilnehmer425 verlangt die Streichung von Buchstabe d.

Abs. 3

Die Beibehaltung dieser Bestimmung wird von mehreren Teilnehmern426 ausdrücklich begrüsst. Einige Teilnehmer regen an, «allgemein zugänglich» durch «öffentlich zugänglich» zu ergänzen bzw. zu ersetzen, und die betroffene Person müsse der Bearbeitung ausdrücklich zustimmen.427

Art. 24 Rechtfertigungsgründe

Abs. 1

Einzelne verlangen eine Erweiterung der Rechtfertigung durch Gesetz.428

Abs. 2

Verschiedene Teilnehmer regen eine andere Formulierung des Einleitungssatzes an429, wobei sie sich mehrheitlich für eine Rückkehr zur alten Formulierung aussprechen430. Einzelne stimmen den aufgezählten Rechtfertigungsgründen generell nicht zu.431 Einzelne Teilnehmer verlangen einen ausdrücklichen Rechtfertigungsgrund für die Vorbereitung von Verfahren432, für die Betrugsbekämpfung und Rechtfertigung von Profiling433 oder für Direktwerbung434. Ein

422 Unter anderem AG, AI, AR, BE, BS, FR, JU, TG; FDP, SPS; sgv, economiesuisse, SBVg; VUD.

423 GLP.

424 AudioVision, Warner Bros.

425 SBVg.

426 Unter anderem SDV, PROMOSWISS, ASW, IGEM, pdc, Swissfundraising, Schober.

427 Unter anderem SKS, FRC, ACSI.

428 Unter anderem SBVg.

429 Unter anderem BE, LU, SO, TG, ZH; SPS; sgv, SBVg, economiesuisse.

430 Unter anderem LU; economiesuisse; VUD.

431 Unter anderem SKS.

432 Unter anderem SBVg.

433 Unter anderem SBVg.

434 Rembrand.