Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2016/61: Vorentwurf für das Bundesgesetz über die Totalrevision des Datenschutzgesetzes und die Änderung weiterer Erlasse zum Datenschutz · 83 Seiten

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Teilnehmer435 will die Vermutung aufstellen, dass die bearbeitende Person ein überwiegendes Interesse habe.

Abs. 2 Bst. a

Einige Teilnehmer sind der Meinung, dieser Rechtfertigungsgrund müsse weitere Personen umfassen, z. B. vom Vertrag Begünstigte.436 Andere sind der Ansicht, das Wort «unmittelbar» sei zu streichen.437

Abs. 2 Bst. c

Einige Teilnehmer weisen darauf hin, dass das Profiling durch Wirtschaftsauskunfteien ohne zusätzliche Anforderungen erlaubt sei, und regen an, strengere Anforderungen zu definieren oder zumindest zu verlangen, dass die Daten richtig und aktuell sein müssen.438 Mehrere Teilnehmer begrüssen die Einführung der Altersgrenze439, während andere deren Streichung verlangen440. Einige fordern, der Ausschluss der Bearbeitung besonders schützenswerter Personendaten sei zu streichen.441 Vereinzelt wird die ersatzlose Streichung dieses Rechtfertigungsgrunds verlangt.442

Abs. 2 Bst. d und e

Einzelne Teilnehmer führen aus, die Medienlandschaft habe sich in der letzten Zeit gewandelt, sodass die Einschränkung auf periodisch erscheinende Medien in Buchstabe d nicht mehr gerechtfertigt sei.443

Vereinzelt wird die Ansicht vertreten, dass die verschärften Vorschriften in Buchstabe e ein zusätzliches Hindernis für Forschende darstelle, halten aber dafür, dies entspreche den hohen ethischen Standards der Forschungsgemeinschaft.444

Art. 25 Rechtsansprüche

Abs. 1

Einige Teilnehmer sind der Meinung, die Bestimmung müsste dahingehend präzisiert werden, dass jeweils von einer «bestimmten» Datenbearbeitung die Rede sei.445 Einzelne Teilnehmer446 begrüssen den Umstand, dass das Recht auf Löschung ausdrücklich vorgesehen wird. Ein Teilnehmer möchte verankern, dass bei jeder Persönlichkeitsverletzung eine Genugtuung auszuzahlen sei.447 Einige sind dafür, explizite Ausnahmen von der Löschung vorzusehen, z. B. analog Artikel 34 Absatz 4.448

435 sgv.

436 Unter anderem SBVg, economiesuisse; VUD.

437 Unter anderem sgv.

438 Unter anderem AG, AI, AR, BL, BS, FR, SH, ZG; SPS; privatim.

439 Unter anderem UNIL FDCA.

440 Unter anderem sgv.

441 Unter anderem LU; SBVg.

442 PPS.

443 DigiGes, grundrechte.ch.

444 SNF.

445 IHK, Bisnode.

446 GLP; FRC, ACSI.

447 PPS.

448 Unter anderem SBVg.