Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2016/61: Vorentwurf für das Bundesgesetz über die Totalrevision des Datenschutzgesetzes und die Änderung weiterer Erlasse zum Datenschutz · 114 Seiten

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Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.109.7.190301 / 212.9/2015/00001

11 Rechtliche Aspekte................................................................................................................................. 112

11.1 Verfassungsmässigkeit ................................................................................................................... 112 11.1.1 Zuständigkeit für die Genehmigung des Notenaustausches betreffend die Übernahme der Richtlinie (EU) 2016/680....................................................................................................... 112 11.1.2 Zuständigkeit für die Genehmigung E-SEV 108..................................................................... 112 11.1.3 Rechtsetzungskompetenz des Bundes ................................................................................. 113 11.2 Vereinbarkeit mit internationalen Verpflichtungen der Schweiz ......................................................... 113 11.3 Erlassform ...................................................................................................................................... 113 11.4 Unterstellung unter die Ausgabenbremse ........................................................................................ 114 11.5 Einhaltung der Grundsätze des Subventionsgesetzes ...................................................................... 114 11.6 Delegation von Rechtssetzungsbefugnissen .................................................................................... 114

Zusammenfassung

Die vorliegende Revision hat zum Ziel, den Datenschutz zu stärken, indem die Transparenz der Bearbeitung und die Kontrollmöglichkeiten der betroffenen Personen über ihre Daten verbessert werden. Zugleich soll das Verantwortungsbewusstsein der für die Bearbeitung verantwortlichen Personen erhöht werden, beispielsweise indem sie dazu verpflichtet

werden, bereits bei der Planung neuer Datenbearbeitungen die Einhaltung der

Datenschutzvorschriften zu berücksichtigen. Auch die Aufsicht über die Anwendung und die Einhaltung der eidgenössischen Datenschutznormen soll verbessert werden. Schliesslich soll die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz gewährleistet und verbessert werden, namentlich indem die Bekanntgabe von Daten ins Ausland erleichtert wird. Ein hoher, international anerkannter Schutzstandard soll auch die Entwicklung neuer Wirtschaftszweige im Bereich der Digitalisierung des Gesellschaft fördern.

Ausgangslage und Ziele der Revision

Die Revision beruht auf einem Bundesratsbeschluss, wonach eine Vorlage mit zwei

Zielsetzungen ausgearbeitet werden soll: Einerseits sollen die Schwächen des

Datenschutzgesetzes behoben werden, die aufgrund der rasanten technoloischen

Entwicklung entstanden sind. Andererseits soll die Revision den Entwicklungen auf der Ebene des Europarates und der Europäischen Union Rechnung tragen. Das Projekt ist auch in den Zielen des Bundesrates für das Jahr 2016 und dem Legislaturprogamm 2015-2019 enthalten. Der Datenschutz war in den vergangenen Jahren auch Gegenstand zahlreicher parlamentarischer Interventionen. Dies verdeutlicht, dass der politische Wille besteht, die Bundesgesetzgebung in diesem Bereich zu stärken.

Auch auf internationaler Ebene wird dem Datenschutz immer grössere Beachtung

geschenkt. So hat die Europäische Union am 27. April 2016 ihre Datenschutzgesetzgebung revidiert. Diese umfasst zwei Rechtsakte, zum einen die Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum anderen die Richtlinie (EU) 2016/680 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung

personenbezogener Daten im Bereich des Strafrechts. Nur die Richtlinie ist Teil des

Schengen-Acquis. Der Europarat wiederum sieht ein Protokoll zur Revision des

Übereinkommens SEV 108 zum Schutz des Menschen bei der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten vor, das Anfang 2017 verabschiedet werden soll.

Die Revision soll sicherstellen, dass die Gesetzgebung auf Bundesebene mit dem revidierten Übereinkommen SEV 108 vereinbar ist, damit die Schweiz das revidierte Übereinkommen so rasch als möglich unterzeichnen kann. Darüber hinaus soll die Vorlage die Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/680 übernehmen, damit die Schweiz ihren Schengen-

Verpflichtungen nachkommen kann. Die Revision setzt auch die Empfehlungen um, welche die Europäische Union ihr im Rahmen der Schengen-Evaluation gemacht hat. Dabei wurde insbesondere empfohlen, die Kompetenzen des Eidgenössischen Datenschutz- und

Öffentlichkeitsbeauftragten auszubauen. Schliesslich soll die Vorlage die schweizerische Datenschutzgesetzgebung insgesamt den Anforderungen der Verordnung (EU) 2016/679 annähern. Diese Annäherung bildet zusammen mit der Ratifizierung des revidierten

Übereinkommens SEV 108 die zentrale Voraussetzung dafür, dass die Europäische

Kommission der Schweiz in einem Angemessenheitsbeschluss weiterhin bestätigt, dass die schweizerische Gesetzgebung einem angemessenen Datenschutzniveau entspricht. Dieser