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Vernehmlassung 2017/10: Revisionen der Chemikalienverordnung und der Biozidprodukteverordnung · 16 Seiten

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Art. 15a Eindeutiger Identifikator

1Die Herstellerin, die eine Zubereitung in Verkehr bringt, die aufgrund der von ihr ausgehenden physikalischen Gefahren oder Gesundheitsgefahren als gefährlich eingestuft ist, muss diese mit einer eindeutigen Formelkennung (UFI) versehen, die spezifisch ist für die Zusammensetzung.

2Sie muss die UFI mit dem elektronischen System erzeugen, das von der ECHA zur Verfügung gestellt wird. Davon kann abgesehen werden, wenn die Zubereitung aus einem Mitgliedsstaat des EWR eingeführt wird und bereits mit einer UFI ausgestattet ist.

3Für Zubereitungen, die für private Verwenderinnen bestimmt sind, muss die UFI auf der Kennzeichnung oder der Verpackung der Zubereitung so angebracht sein, dass sie leicht sichtbar ist; ihr muss das Akronym UFI in Grossbuchstaben voranstehen.

4Für Zubereitungen die nicht für private Verwenderinnen bestimmt sind, kann die UFI nur im Sicherheitsdatenblatt angegeben werden.

5Unterliegt die Zubereitung nicht der Meldepflicht nach Artikel 54, so sind die Absätze 1–4 nicht anwendbar.

Art. 19 Bst. d Ziff. 2

Die Herstellerin muss ein Sicherheitsdatenblatt für folgende Stoffe und Zubereitungen erstellen, soweit eine Pflicht zur Übermittlung nach Artikel 21 besteht:

d. Zubereitungen, die nicht gefährlich im Sinne von Artikel 3 sind und mindestens einen der folgenden Stoffe enthalten:

2. einen karzinogenen Stoff der Kategorie 2, einen reproduktionstoxischen Stoff der Kategorie 1A, 1B oder 2, ein Hautallergen der Kategorie 1, ein Inhalationsallergen der Kategorie 1, einen Stoff, der Wirkungen auf oder über die Laktation hat, oder einen PBT- oder vPvB-Stoff in einer Einzelkonzentration von  0,1 Gewichtsprozent,

Art. 20 Abs. 2

2Betrifft nur den französischen Text.

Art. 25

Aufgehoben

Art. 27 Abs. 2 Bst. a, e und Abs. 4

2Die Anmeldung muss folgende Daten und Unterlagen umfassen:

a. die Menge, die die Anmelderin in Verkehr zu bringen beabsichtigt;

e. alle verfügbaren Unterlagen und Informationen über die Eigenschaften, die Exposition und die schädlichen Wirkungen des Stoffs auf Mensch und Um-