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Vernehmlassung 2017/22: Entwürfe der Ausführungserlasse zum totalrevidierten Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs · 46 Seiten
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35. CGI (Cell Global Identity): Der unveränderte Zell-Identifikator in Mo-
bilfunknetzen der zweiten und dritten Generation (2G und 3G) (siehe 3GPP TS 23.003, Clause 4.3.1);
36. ECGI (E-UTRAN Cell Global Identity): Der unveränderte Zell-Identifikator
in Mobilfunknetzen der vierten Generation (4G) (siehe 3GPP TS 23.003, Clause 19.6);
37. SAI (Service Area Identity): Der unveränderte Identifikator für ein Dienstab-
deckungsgebiet (Service Area), welcher in Mobilfunknetzen für das Mobility Management verwendet wird (siehe 3GPP TS 23.003, Clause 12.5);
38. RAI (Routing Area Identity): Der unveränderte Identifikator für ein Routing-
Gebiet (Routing Area), welcher in Mobilfunknetzen im Bereich paketvermittelte Datenübertragung für das Mobility Management verwendet wird (siehe 3GPP TS 23.003, Clause 4.2);
39. TAI (Tracking Area Identity): Der unveränderte Identifikator für ein Tra-
cking-Gebiet (Tracking Area), welcher in Mobilfunknetzen der vierten Generation für das Mobility Management verwendet wird (siehe 3GPP TS 23.003, Clause 19.4.2.3);
40. BSSID (Basic Service Set Identifier): Der eindeutige Identifikator (MAC-
Adresse) des WLAN-Zugangspunktes;
41. Zielidentifikator (Target-ID): Der überwachte Identifikator, das heisst der
Identifikator des Ziels der Überwachung;
42. AAA-Informationen (authentication, authorisation and accounting): enthal-
ten Informationen darüber, welchen Teilnehmenden es erlaubt ist, welche Dienste zu benutzen und dienen zur Abrechnung der Dienstbenutzung. Im Sinne dieser Verordnung sind Passwörter nicht Teil der AAA-Informationen. Authentifizierung ist die Art und Weise, einen Teilnehmenden zu identifizieren, bevor der Zugang gewährt wird. Mittels der Autorisierung wird zum einen festgelegt, welche Zugriffsrechte auf Ressourcen oder Dienste ein Teilnehmender besitzt und zum anderen die Zugriffskontrolle gewährleistet. Für die Abrechnung wird während der Nutzung der Ressourcenverbrauch des Teilnehmenden gemessen;
43. SMS (Short Message Service): Mitteilungsdienst zur Übertragung von kur-
zen Textnachrichten;
44. Voice Mail: In Fernmeldenetzen betriebene Speichereinrichtungen, welche
Anrufbeantworterdienste (z.B. Sprachmitteilungen empfangen, weiterleiten, speichern) bereitstellen. Es existieren ausserdem Erweiterungen für verschiedene Medientypen und Dienste, wie SMS, E-Mail, Telefax oder Videomitteilungen sowie Funktionserweiterungen wie die Umwandlung von einem Medientyp in einen anderen und das Versenden von Nachrichten;
45. RCS (Rich Communications Services): (ursprünglich: Rich Communication
Suite) ist eine Spezifikation des internationalen Branchenverbandes der Mobilfunkanbieterinnen (GSM Association, GSMA) für die IMS-basierte Erbringung interoperabler (d.h. anbieter- und endgeräteübergreifender) Multi-