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Vernehmlassung 2017/22: Entwürfe der Ausführungserlasse zum totalrevidierten Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs · 46 Seiten
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Anhang (Art. 2)
Begriffe und Abkürzungen
1. IP-Adresse (Internetprotokoll-Adresse): Adresse, die alle verbundenen
Geräte in einem Netzwerk identifiziert, welche über das Internetprotokoll kommunizieren. Es gibt IP-Adressen der Version 4 (IPv4) und der Version 6 (IPv6);
2. Teilnehmende: Personen, die mit einer Anbieterin von Fernmelde- oder ab-
geleiteten Kommunikationsdiensten einen Vertrag über die Inanspruchnahme von deren Diensten geschlossen oder sich für deren Dienste registriert oder von dieser ein Zugangsmittel zu deren Diensten erhalten haben;
3. Multimediadienste: Kommunikationsdienste, die neben der Sprache auch
noch andere Medientypen und Funktionen integrieren, wie Video, Dateitransfer, Bilder, Audio, Teilen von Inhalten, Präsenzinformationen (Beispiele: Videotelefonie, Unified Communication, RCS, Multimedia Telephony Service);
4. Identifikator: Das Adressierungselement, die Identifikationsnummer oder
anderer eindeutiger Bezeichner für einen bestimmten Teilnehmenden, einen bestimmten Dienst oder ein bestimmtes Gerät;
5. MSISDN (Mobile Subscriber Integrated Services Digital Network Number):
Die eindeutige Telefonnummer, über die Teilnehmende in einem Mobilfunknetz erreicht werden können;
6. DSL-Identifikator (Digital Subscriber Line Identifikator): Der Identifikator
eines digitalen Teilnehmeranschlusses, das heisst eines Breitband-Netzzugangs, bei dem Daten über Kupferleitungen gesendet und empfangen werden können;
7. IP-Präfix: Der Teil der IPv6-Adresse, welcher das jeweilige Netzwerk iden-
tifiziert;
8. IP-Adressbereich (Range): eine Menge aufeinanderfolgender IP-Adressen;
9. Netzmaske: beschreibt im Internet Protokoll Version 4 (IPv4), wie viele Bits
am Anfang der dargestellten IP-Adresse das jeweilige Netzwerk identifizieren;
10. Präfixlänge: beschreibt im Internet Protokoll Version 6 (IPv6), wie viele
Bits am Anfang der dargestellten IP-Adresse das jeweilige Netzwerk identifizieren;
11. SIM (Subscriber Identity Module): Die Chipkarte oder der im Endgerät fest
eingebaute Chip, auf der die IMSI und der dazugehörige Schlüssel gesichert abgespeichert sind, welche dazu dienen, die Teilnehmenden in einem Mobilfunknetz zu authentisieren, einschliesslich USIM (Universal Subscriber