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Vernehmlassung 2017/22: Entwürfe der Ausführungserlasse zum totalrevidierten Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs · 22 Seiten
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Verordnung über das Verarbeitungssystem für die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs
(VVS-ÜPF)
vom … Entwurf März 2017
Der Schweizerische Bundesrat,
gestützt auf die Artikel 10 Absatz 4, 11 Absatz 6 und 12 Absatz 2 des
Bundesgesetzes vom 18. März 20161 betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF),
verordnet:
1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
Art. 1 Gegenstand
Diese Verordnung regelt den Betrieb und die Nutzung des Verarbeitungssystems des Dienstes Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr (Dienst ÜPF).
Art. 2 Datenausleitungsnetzwerk
1Fernmeldeanbieterinnen (FDA), ausser jene mit reduzierten Überwachungspflichten, und Anbieterinnen abgeleiteter Kommunikationsdienste mit weitergehenden Auskunfts- oder Überwachungspflichten betreiben in Zusammenarbeit mit dem Dienst ÜPF ein Datennetzwerk zum Ausleiten der Daten aus Auskünften und Überwachungen ins Verarbeitungssystem.
2Über dieses Netzwerk können auch notwendige Informationen zu den Anfragen und Aufträgen ausgetauscht werden.
3Das EJPD erlässt technische und administrative Vorschriften für das Datenausleitungsnetzwerk.
SR ..........
1 SR 780.1
2017–......