Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2017/22: Entwürfe der Ausführungserlasse zum totalrevidierten Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs · 4 Seiten
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Erläuternder Bericht Entwurf März 2017 zur Verordnung über das beratende Organ im Bereich der Überwachung des Post und Fernmeldeverkehrs (VBO-ÜPF; SR ...)
1. Ausgangslage
Der Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr (Dienst ÜPF) hat den Auftrag, die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs sicherzustellen, die technische Entwicklung in diesem Bereich zu verfolgen und die entsprechenden Anpassungen der rechtlichen Grundlagen vorzunehmen.
Damit die verschiedenen Akteure im Bereich der Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs, namentlich die Mitwirkungspflichtigen, die Strafverfolgungsbehörden und der Dienst ÜPF, effizient und effektiv zusammenarbeiten können, ist es wichtig, dass sie eine Plattform für den regelmässigen Austausch haben. Dies fördert die reibungslose Durchführung der Überwachungen und die ständige Weiterentwicklung in diesem Bereich.
Das Bundesamt für Justiz (BJ) setzte im September 2008 eine Expertengruppe als beratendes Organ ein, dem Vertreterinnen und Vertreter der Bundesanwaltschaft (BA), der Bundeskriminalpolizei (BKP), dem Bundesamt für Kommunikation (BAKOM), dem Schweizerischen Verband der Telekommunikation (asut), den kantonalen Strafverfolgungsbehörden, des Dienstes ÜPF und des BJ beiwohnten. Bei der Erarbeitung des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 20001 betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) berücksichtigte das BJ die Diskussionen, die diese Expertengruppe geführt hatte.
Im Juni 2012 unterzeichneten das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und - direktoren (KKJPD), die Konferenz der Strafverfolgungsbehörden der Schweiz (KSBS) und die Dachorganisation der Verbände und Organisationen des schweizerischen Informatik- und Telekomsektors (ICTswitzerland) ein Memorandum of Understanding (MoU), das die weitere Zusammenarbeit regelte.
Dieses MoU wurde im November 2015 total revidiert und in der neuen Zusammensetzung mit dem EJPD, der Schweizerischen Staatsanwälte Konferenz (SSK), der BA, der KKJPD, der Konferenz der Strafverfolgungsbehörden der Schweiz (KKPKS) und ICT-switzerland unterzeichnet. Das revidierte MoU unterstrich erneut die Wichtigkeit der Zusammenarbeit und bestärkte die Beteiligten, sich in einem formell konstituierten Organ zu engagieren.
Die Delegationsnorm in Artikel 5 BÜPF bietet nun die Grundlage, die Verordnung über das beratende Organ im Bereich der Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs zu erlassen. Diese Verordnung regelt die Zusammensetzung, die Organisation sowie die Verfahren, welche das beratende Organ im Rahmen seiner Tätigkeit bei der Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs zu beachten hat.