Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/26: Änderung der Verordnung vom 27. Juni 1995 über die Krankenversicherung (KVV) · 16 Seiten
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1 AUSGANGSLAGE
Am 4. April 2017 lud der Vorsteher des Eidgenössischen Departementes des Innern (EDI) die Kantone, die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte, Berggebiete und der Wirtschaft sowie Behörden, Konsumentenverbände und Organisation des Gesundheitswesens ein, sich zur Änderung der Verordnung vom 27. Juni 1995 über die Krankenversicherung (KVV) zu vernehmen1. Mit der Vorlage wird in erster Linie die im September 2016 beschlossene Revision des KVG (Anpassung von Bestimmungen mit internationalem Bezug; BBl 2016 7621) auf Verordnungsstufe ausgeführt und in Kraft gesetzt. Zudem werden mit der Revision weitere nötige Anpassungen in der Verordnung vorgenommen. Eine Bestimmung wird zur Verhinderung von Doppelversicherungen an eine Änderung der Gaststaatverordnung angepasst. Mehrere Bestimmungen im Kapitel „Nichtbezahlung von Prämien und Kostenbeteiligungen“ werden auf Antrag von santésuisse und GDK geändert. Eine neue Bestimmung wird geschaffen, um den Restbetrag aus der Prämienkorrektur zu regeln. Und mit weiteren Anpassungen wird einer neuen Rechtsprechung des Bundesgerichts Rechnung getragen. Insgesamt wurden 109 Adressaten angeschrieben. Die Vernehmlassungsunterlagen wurden auch im Internet auf der Webseite des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) veröffentlicht. Die Vernehmlassung dauerte bis am 4. Juli 2017.
2 STELLUNGNAHMEN
Insgesamt gingen 45 Stellungnahmen ein. Ein Kanton, zehn weitere begrüsste Adressaten und eine nicht begrüsste Organisation teilten mit, dass sie auf eine Stellungnahme verzichten. Ein Kanton hat sich am Vernehmlassungsverfahren nicht beteiligt. Von den 13 einbezogenen politischen Parteien nahm eine Partei zur Revision Stellung.
Adressaten Eingela- davon ein- spontan ein- Total den gegangen gegangen 1 Kantone 27 25 −25
2 Politische Parteien 13 1 −1
3 Konferenzen 3 1 −1
4 Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete 3 2 −2
5 Dachverbände der Wirtschaft 8 2 −2
6 Konsumentenverbände 4 1 −1
7 Leistungserbringer 36 6 17
8 Patientinnen, Benutzerinnen 5 1 12
9 Versicherer 6 3 −3
10 Übrige 4 1 −1
Total 109 43 245
Der vorliegende Bericht gibt Aufschluss über die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens. Die Liste der Vernehmlassungsteilnehmenden (mit den in diesem Bericht verwendeten Abkürzungen) ist im Anhang zu finden.
1 Die Unterlagen können über folgenden Link heruntergeladen werden: https://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/ind2017.html#EDI, Abgeschlossene Vernehmlassungen, 2017, EDI