Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/26: Änderung der Verordnung vom 27. Juni 1995 über die Krankenversicherung (KVV) · 16 Seiten

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3 ÜBERBLICK

3.1 Zustimmung zum Entwurf, teilweise mit Vorbehalten

Kantone (24): AG, AR, BE, BL, BS, FR, GE, GL, GR, JU, LU, NE, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, TI, VD, VS, ZG, ZH

Politische Parteien (1): SPS

Konferenz (1): GDK

Dachverbände der Wirtschaft (1): SGB

Leistungserbringer (1): senesuisse

Versicherer (3): curafutura, santésuisse, GE KVG

3.2 Ablehnung einzelner Bestimmungen des Entwurfs

Leistungserbringer (2): pharmaSuisse, VSAO

3.3 Verzicht auf Stellungnahme

Kantone (1): UR

Dachverbände der Gemeinden, Städte, Berggebiete (2): SGV, SSV

Dachverbände der Wirtschaft (1): Travail.Suisse

Konsumentenverbände (1): SKS

Leistungserbringer (4): ChiroSuisse, CURAVIVA, H+, Haus- und Kinderärzte Schweiz

Patienten (2): Inclusion Handicap, Ombudsstelle

Übrige (1): WEKO

4 ZUSAMMENFASSUNG DER STELLUNGNAHMEN

4.1 Übersicht

Anpassung an die Änderung der Gaststaatverordnung

Nur einige Vernehmlassungsteilnehmende (9) äusserten sich zu den Bestimmungen im Zuge der Änderung der Gaststaatverordnung (V-GSG, SR 192.121). Drei Kantone (AR, BL, SO) sowie senesuisse befürworten diese Bestimmungen. Der SGB und die SP haben keine Anmerkungen vorzubringen. VD äussert Vorbehalte gegenüber den zunehmenden Ausnahmen von der Krankenversicherungspflicht. BE und GE verlangen einige Präzisierungen oder beantragen gewisse Änderungen.

Anpassung infolge der KVG-Revision vom 30. September 2016

Die Bestimmungen in Zusammenhang mit der KVG-Revision vom 30. September 2016 stiessen auf die Zustimmung der Mehrheit der Teilnehmenden.

Die GDK und die Mehrheit der Kantone verlangen, dass die GEKVG verpflichtet wird, ein Reglement zu erlassen, das die Modalitäten des Verfahrens zur Aufteilung des kantonalen Anteils auf die Kantone präzisiert. Sie wünschen auch, dass die Kantone zu diesem Reglement Stellung nehmen können.

Die Programme zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit werden von der GDK und der Mehrheit der Kantone befürwortet. Es wird jedoch gewünscht, dass die Kompetenz zur Genehmigung der Programme auf die Kantone statt auf den Bund übertragen wird.