Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/27: Teilrevision des Bundesgesetzes über die Finanzhilfen an gewerbeorientierte Bürgschaftsorganisationen und Aufhebung des Bundesgesetzes über die Gewährung von Bürgschaften und Zinskostenbeiträgen im Berggebiet und im weiteren ländlichen Raum · 15 Seiten

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Swissmem ist skeptisch und sieht folgende kritische Aspekte in der Erhöhung der Bürgschaftslimite:

o Das Bürgschaftswesen ist, gemäss einer im Auftrag des SECO erstellten Studie des Institutes für Finanzdienstleistungen Zug vom Juni 20172, in weiten Kreisen der KMU kaum bekannt. Eine breitere Bekanntmachung des Instrumentes wäre mindestens so nützlich wie eine Erhöhung der Bürgschaftslimite und würde zugleich eine staatlich weniger invasive Massnahme zur Unterstützung der KMU darstellen. Die Erhöhung der Bürgschaftslimite hätte immerhin das Potenzial, das finanzielle Risiko für den Bund zu erhöhen.

o Die an MEM-Unternehmen vergebenen Bürgschaftsverpflichtungen liegen grossmehrheitlich zwischen 100‘000 und 300‘000 Franken und erreichen praktisch nie die heutige Bürgschaftslimite. Der heute bestehende Spielraum in der Höhe der gewährten Bürgschaften wäre bei Weitem nicht ausgeschöpft. Angesichts dieser Bürgschaftspraxis würde sich der Bedarf an einer Erhöhung der Limite noch weisen müssen.

o Geschäftsbanken zeigen nur wenig Interesse am Bürgschaftswesen, weil die Bearbeitungskosten gemessen am Kreditbedarf für kleinere KMU verhältnismässig hoch seien. Die Erhöhung der Bürgschaftslimite könnte die Banken dazu veranlassen,

sich auf grössere Kreditbeträge zu fokussieren und somit einen kontraproduktiven Effekt für die kleineren KMU verursachen.

Swissmem stimmt der Erhöhung der Bürgschaftslimite trotz der oben erwähnten Bedenken zu.

Economiesuisse lehnt die Erhöhung der Bürgschaftslimite auf 1 Mio. Franken aus folgenden vier Gründen ab.

o Der Kreditmarkt in der Schweiz funktioniere gut. Dies zeigten Studien des SECO und der Arbeitsgruppe «Kreditmarkt KMU» des Bundes. Auch mit der noch immer anhaltenden Frankenstärke habe sich das aktuelle System bewährt. Da der Kreditmarkt somit auch in wirtschaftlich schwierigeren Zeiten insgesamt sehr gut funktioniere,

müsse die staatliche Hand grundsätzlich nicht stärker eingreifen.

o Zweitens entstünden für den Bund hohe Mehrkosten im Umfang von mehreren Millionen Franken pro Jahr. In Zeiten, in denen der Bund sein Ausgabenwachstum eindämmen sollte, seien nicht notwendige Kostensteigerungen fehl am Platz.

o Drittens wäre eine Erhöhung auch aus volkswirtschaftlicher Perspektive schädlich. Erhalte ein KMU keinen Kredit, so sei dies noch kein Marktversagen. Im Gegenteil: Es sei die Aufgabe des Marktes, die Kreditzuteilung zu übernehmen. Keinen Kredit zu vergeben, sei ein rationaler Entscheid eines Kreditgebers, wenn das Projekt nicht überzeuge. Wenn der Bund via Bürgschaftsgenossenschaft vermehrt solche Kreditbegehren unterstütze, so führe dies zwingend zu einer ineffizienteren Allokation knapper Ressourcen und damit zu einem Wohlstandsverlust. Deshalb würde eine Erhöhung der Bürgschaftslimite keine Marktineffizienzen beheben, sondern durch eine ineffizientere Vergabe von Krediten ein Staatsversagen herbeiführen: Statt der Markt versage der Staat.

2 Studie zur Finanzierung der KMU in der Schweiz 2016; Institut für Finanzdienstleistungen Zug (IFZ) Hochschule Luzern - Wirtschaft durchgeführt im Auftrag des SECO, Juli 2017 https://www.seco.admin.ch/dam/seco/de/dokumente/Standortfoerderung/KMU-Politik/Finanzierung.PDF 301-05.2-00001 \ COO.2101.104.4.2723021 11/15