Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/27: Teilrevision des Bundesgesetzes über die Finanzhilfen an gewerbeorientierte Bürgschaftsorganisationen und Aufhebung des Bundesgesetzes über die Gewährung von Bürgschaften und Zinskostenbeiträgen im Berggebiet und im weiteren ländlichen Raum · 15 Seiten

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3 Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse

3.1 Bundesgesetz über die Finanzhilfen an gewerbeorientierte Bürgschaftsorganisationen

Die Teilrevision des Gesetzes über die Finanzhilfen an gewerbeorientierte Bürgschaftsorganisationen findet breite Zustimmung und wird von den Vernehmlassungsteilnehmenden begrüsst. In 26 Rückmeldungen wird die Revision vollumfänglich unterstützt und werden keine Vorbehalte geäussert. Weitere vier Vernehmlassungsteilnehmende stimmen, trotz Bedenken, der Vorlage zu oder opponieren nicht. Ein Vernehmlassungsteilnehmer äussert sich nur zur Aufhebung des BGB, jedoch nicht zur Änderung des Bundesgesetzes über die Finanzhilfen an gewerbeorientierte Bürgschaftsorganisationen. Weitere 16 Stellungnahmen sind ebenfalls positiv, schlagen jedoch punktuelle Änderungen vor. Insgesamt sind 13 inhaltlich unterschiedliche Änderungsanträge eingetroffen.

Erhöhung der Bürgschaftslimite

Die überwiegende Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden spricht sich für die Erhöhung der Bürgschaftslimite aus.

Economiesuisse lehnt die Erhöhung der Bürgschaftslimite auf 1 Million Franken (Art. 6) ab. Der Kreditmarkt in der Schweiz funktioniere gut, deshalb müsse die staatliche Hand grundsätzlich nicht stärker eingreifen und in Zeiten in denen der Bund sein Ausgabenwachstum eindämmen sollte, seien nicht notwendige Kostensteigerungen fehl am Platz. Economiesuisse warnt vor einer schädlichen Wirkung aus volkswirtschaftlicher Perspektive. Eine Erhöhung der Bürgschaftslimite würde keine Marktineffizienzen beheben, sondern durch eine ineffizientere Vergabe von Krediten ein Staatsversagen herbeiführen. Weiter ist sie der Meinung, dass die Bürgschaftsgenossenschaften nicht auf Geschäfte bis zu einer Million Franken ausgerichtet seien. Es fehlen die notwendigen Strukturen, um die grösseren Geschäfte professionell prüfen und betreuen zu können, deshalb sei eine höhere Verlustquote zu erwarten. Entsprechend seien Kostenfolgen für den Bund zu erwarten.

Swissmem ist skeptisch und sieht kritische Aspekte in der Erhöhung der Bürgschaftslimite. Der Bekanntheitsgrad des Bürgschaftswesens ist niedrig. Eine breitere Bekanntmachung des Instrumentes wäre gemäss Swissmem mindestens so nützlich wie eine Erhöhung der Bürgschaftslimite und würde zugleich eine staatlich weniger invasive Massnahme zur Unterstützung der KMU darstellen. Zudem ist der Verband skeptisch über das Markbedürfnis einer Verdoppelung der Bürgschaftslimite und hofft, dass kein kontraproduktiver Effekt für die kleineren KMU eintreten wird. Swissmem stimmt trotz Bedenken der Erhöhung zu.

Die BG SAFFA ist gegenüber der Erhöhung der Limite offen, auch wenn sie für ihre Gesuchstellerinnen keinen konkreten Bedarf erwarten. Die BG OST-SÜD und der Kanton GL sind skeptisch und haben Bedenken über das Marktbedürfnis einer Verdoppelung der Bürgschaftslimite. Der Kanton AG steht der Verdoppelung der Bürgschaftslimite kritisch gegenüber.

Titel vom Gesetz

Der Cautionnement romand, der sgv, die CDEP-SO sowie die Kantone VS, VD und GE beantragen eine Änderung der deutschen Fassung des Titels vom Gesetz. Die Diktion „gewerbeorientiert“ ist überholt und entspricht nicht mehr dem aktuellen Ziel des Gesetzes, welches sich an KMU wendet. Sie schlagen die Streichung des Adjektivs und die Ergänzung des Titels mit „zu Gunsten der KMU“ oder „für KMU“ vor. Ausserdem plädiert der Kanton GE auch für eine Anpassung der Überschrift auf Französisch, mit der Ersetzung vom Passus „petites et moyennes entreprises“ mit der Abkürzung „PME“.

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