Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/27: Teilrevision des Bundesgesetzes über die Finanzhilfen an gewerbeorientierte Bürgschaftsorganisationen und Aufhebung des Bundesgesetzes über die Gewährung von Bürgschaften und Zinskostenbeiträgen im Berggebiet und im weiteren ländlichen Raum · 15 Seiten

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Schweiz erleichtert wird. Das Angebot des gewerbeorientierten Bürgschaftswesens hat zu einem starken Rückgang des Bürgschaftsvolumens beim BGB geführt. Als regionalpolitisches Instrument hat das BGB keine Bedeutung mehr.

Beim Vollzug des BGB spielte die Zentralstelle für das gewerbliche Bürgschaftswesen der Schweiz (GBZ) eine wichtige Rolle. Sowohl im BGB wie auch in der zugehörigen Verordnung wird explizit die GBZ für verschiedene Vollzugsaufgaben genannt. Angesichts der oben erwähnten Entwicklungen des Bürgschaftswesens hat die GBZ ihre eigene Auflösung beschlossen. Die reguläre Geschäftstätigkeit wurde per Ende 2016 eingestellt. Das bestehende BGB kann somit ohne Gesetzesänderung nicht mehr ordentlich vollzogen werden. Der Bundesrat beantragt dem Parlament, das BGB ersatzlos aufzuheben.

1.3 Vernehmlassung

Der Bundesrat hat am 5. April 2017 eine Vernehmlassung zum Entwurf einer Teilrevision des Gesetzes über die Finanzhilfen an gewerbeorientierte Bürgschaftsorganisationen und zur Aufhebung des BGB eröffnet. Der vorliegende Bericht informiert über die Ergebnisse der Vernehmlassung.

Die erste Vorlage betrifft das Bundesgesetz über die Finanzhilfen an gewerbeorientierte Bürgschaftsorganisationen. Die Gesetzesrevision bezieht sich schwergewichtig auf folgende drei Punkte:

o Erhöhung der Bürgschaftslimite von 500 000 auf 1 Million Franken (Art. 6)

o Anpassung des Subsidiaritätsprinzips (Art. 2)

o Kürzung des Verwaltungskostenbeitrags des Bundes bei Verteilung des Reinertrages an die Genossenschafter oder Eigentümer (Art. 7)

Mit der zweiten Vorlage wird das BGB infolge der Liquidation des Vollzugsorgans GBZ aufgehoben. Die laufenden Bürgschaftsgeschäfte und Zinskostenbeitragsgeschäfte werden bis zu deren ordentlichen Abschluss weitergeführt.

Die Unterlagen zum Vernehmlassungsverfahren wurden den Kantonen, den politischen Parteien, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Gemeinden, Städte und Berggebiete, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Wirtschaft sowie den Bürgschaftsorganisationen zugestellt. Die Vernehmlassung wurde auf der Internetseite der Bundesverwaltung bekannt gegeben und dauerte bis am 12. Juli 2017.

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