Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2017/28: Bundesbeschluss über einen Rahmenkredit zur Aufstockung des Fonds de Roulement zugunsten des gemeinnützigen Wohnungsbaus · 18 Seiten
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Mit diesem Vorgehen bekräftigt der Bundesrat, dass er den bestehenden Verfassungsauftrag im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten des Bundes erfüllen will und für die von der Volksinitiative geforderte Verfassungsänderung kein Bedarf besteht. Mit dem Rahmenkredit sollen Lücken teilweise geschlossen werden, die aufgrund der rückläufigen Bundeshilfe gemäss Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz3 (WEG) entstehen. Die Darlehen aus dem Fonds de Roulement sollen zusammen mit den vom Bund verbürgten Anleihen der Emissionszentrale für gemeinnützige Wohnbauträger (EGW) dazu beitragen, dass der gemeinnützige Wohnungsbau seinen Marktanteil auch in den kommenden Jahren möglichst halten kann.
3 SR 843