Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2017/28: Bundesbeschluss über einen Rahmenkredit zur Aufstockung des Fonds de Roulement zugunsten des gemeinnützigen Wohnungsbaus · 18 Seiten
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sind, nicht mehr leisten können. Entsprechend gross ist die Zahl von Initiativen seitens der Bevölkerung oder der Behörden, um in Zusammenarbeit mit gemeinnützigen Wohnbauträgern eine Marktlücke zu schliessen, die nicht nur für Einkommensschwache oder für Menschen mit besonderen Bedürfnissen, sondern häufig auch für Angehörige des Mittelstandes besteht. Mit den demografischen Änderungen steht zudem genossenschaftliches Wohnen im Alter in den Gemeinden immer höher auf der politischen Traktandenliste.
All die genannten sozialpolitisch und wirtschaftlich positiven Aspekte rechtfertigen es, dass der Bund den gemeinnützigen Wohnungsbau weiterhin unterstützt und dazu beiträgt, seinen gesamtschweizerisch bescheidenen Anteil zu erhöhen oder mindestens nicht weiter sinken zu lassen. Dabei geht es nicht nur um die Erhöhung des Angebots. Ebenso wichtig ist die Unterstützung der energetischen Sanierung und Erneuerung von Altbauten.
6 Schlussfolgerungen
Der Bundesrat spricht sich gegen die Volksinitiative aus, weil die darin geforderten Massnahmen und Instrumente weder realistisch noch marktkonform sind und deren Umsetzung den Bundeshaushalt über Gebühr belasten würde. Er anerkennt jedoch die wichtige Rolle des gemeinnützigen Wohnungsbaus in der Wohnraumversorgung und gibt deshalb einen Erlassentwurf zu einem neuen Rahmenkredit für die weitere Dotierung des Fonds de Roulement in die Vernehmlassung. Der Bundesrat bekräftigt damit, dass er den bestehenden Verfassungsauftrag erfüllen will und für eine Verfassungsänderung kein Bedarf besteht. Mit einem solchen Kredit, der einmütig auch von der Arbeitsgruppe des wohnungspolitischen Dialogs befürwortet wird, sollen Lücken, die aufgrund der stark rückläufigen Bundeshilfe gemäss WEG entstehen, teilweise geschlossen werden. Zudem soll den für bestimmte Nachfragesegmente bestehenden Problemen begegnet werden, ohne dass eine Abkehr von der bisherigen, bewährten Förderungspolitik erfolgt.
Für eine Verknüpfung der Ablehnung der Initiative mit einem Erlassentwurf betreffend Rahmenkredit für die weitere Dotierung des Fonds de Roulement spricht auch der Umstand, dass die im internationalen Vergleich hohe Mieterquote in der Schweiz den Bundesrat bis anhin stets veranlasst hat, auf Volksinitiativen aus den Kreisen der Mieterschaft aktiv zu reagieren13. Die Förderung der Tätigkeit der Träger und Organisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus ist ein Verfassungsauftrag, der auf der gleichen Ebene steht wie die Eigentumsförderung. Mit diesem Vorgehen bekräftigt der Bundesrat, dass ihm nicht nur die Wohneigentumsförderung, sondern auch die Unterstützung des sogenannten „Dritten Weges" im Wohnungsbau ein wichtiges Anliegen bleibt und er bereit ist, das Engagement zugunsten des gemeinnützigen Sektors nachhaltig fortzusetzen.
Der Bundesrat hat weitere Vorgehensvarianten geprüft, so die blosse Ablehnung der Initiative, die Ablehnung der Initiative mit einem Erlassentwurf betreffend die Aktivierung der im WFG vorgesehenen Direktdarlehen und einen Rahmenkredit für die Umsetzung sowie die Ablehnung der Initiative mit einem direkten Gegenentwurf (Vorlage auf Verfassungsebene) betreffend Anstreben eines Marktanteils der gemeinnützigen Wohnbauträger von 10 Prozent.
Gegen eine blosse Ablehnung der Initiative spricht, dass trotz insgesamt gut funktionierendem Wohnungsmarkt in einzelnen Regionen und für einzelne Nachfragesegmente Bedarf für Verbesserungen besteht und dass sich der Bund gemäss Verfassung gleichermassen für die Interessen von Wohneigentümern und Mietern einsetzen soll. Die Ablehnung der Initiative mit einem Erlassentwurf betreffend Aktivierung von Direktdarlehen gemäss WFG und Rahmenkredit für die Umsetzung würde ein sehr hohes finanzielles Engagement des Bundes nach sich ziehen. Es müssten für den Vollzug auch zusätzliche Stellenprozente gesprochen werden. Angesichts der Perspektiven des Bundeshaushalts ist auch diese Variante abzulehnen. Eine Ablehnung der Initiative mit einem direkten Gegenentwurf betreffend Anstreben eines Marktanteils der gemeinnützigen Wohnbauträger von 10%
13 Letztmals 1999, als Bundesrat und Parlament der 1997 eingereichten Volksinitiative „Ja zu fairen Mieten" einen indirekten Gegenvorschlag gegenüberstellten. 2003 lehnten Volk und Stände die Initiative ab, 2004 auch den indirekten Gegenvorschlag, gegen den aus dem Kreis der Initianten das Referendum ergriffen worden war.