Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2017/28: Bundesbeschluss über einen Rahmenkredit zur Aufstockung des Fonds de Roulement zugunsten des gemeinnützigen Wohnungsbaus · 18 Seiten

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7.3 Bemessung des Rahmenkredits

Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des WFG verfügte der Fonds de Roulement über Reserven. Seither ist er durch den Zufluss einzelner Tranchen aus dem 2003 zur Verfügung gestellten Rahmenkredit sukzessiv geäufnet worden. Die resultierenden Mittel erlaubten in der Zeit seit 2003 die jährliche Unterstützung von durchschnittlich 1500 Wohnungen. Dabei bestand in den Jahren 2014 bis 2016 mit 1800 bis 2000 unterstützten Wohnungen eine sehr starke Darlehensnachfrage, die mit den noch verfügbaren Fondsmitteln befriedigt werden konnte. Die Anzahl der von gemeinnützigen Wohnbauträgern vorbereiteten Projekte indiziert eine unverändert hohe Nachfrage. Aufgrund des aktuellen Fondskapitals in der Grössenordnung von 510 Millionen Franken können durch die zurückfliessenden Amortisationen langfristig jedoch nur rund 800 Wohnungen pro Jahr unterstützt werden. Gemessen am bisherigen durchschnittlichen Fördervolumen besteht ab 2018 eine jährliche Finanzierungslücke von 20 - 25 Millionen Franken.

Deshalb und aufgrund der Annahme, dass die neuen Kredite für 10 Jahre ausreichen sollten, wird vorgeschlagen, einen Rahmenkredit von höchstens 250 Millionen Franken zur Verfügung zu stellen. Durch eine solche Aufstockung kann während der Auszahlungsphase dem absehbaren Finanzierungsbedarf für eine Förderung von weiterhin knapp 1500 preisgünstigen Wohnungen pro Jahr Rechnung getragen werden. Der vom Parlament zu verabschiedende Rahmenkredit kann, wie jener aus dem Jahre 2003, je nach konkretem Bedarf und jeweiliger Situation des Bundeshaushalts in jährlich zu budgetierenden Tranchen dem Fonds zugeführt werden.

8 Auswirkungen

8.1 Auswirkungen auf den Bund

8.1.1 Finanzielle Auswirkungen

Ein Rahmenkredit für den Fonds de Roulement respektive die Aufnahme der finanzierungswirksamen Ausgaben ins Zahlenwerk des Bundes frühestens ab dem Jahr 2020 bedeuten eine Mehrbelastung für den Bundeshaushalt. Es ist aber zu beachten, dass die Ausgaben gemäss WEG-Förderung für Zusatzverbilligungen, die im Jahre 2016 knapp 46 Millionen Franken ausmachten, bis 2020 auf 31 Millionen Franken zurückgehen und im hier zur Diskussion stehenden Zeitraum von 10 bis 15 Jahren den Nullpunkt erreichen werden. Zudem handelt es sich bei den Krediten für den Fonds de Roulement anders als bei den Zusatzverbilligungen gemäss WEG nicht um à fonds perdu-Ausgaben: Die Mittel werden in der Bundesbilanz als Verwaltungsvermögen ausgewiesen und verzinst. Beim aktuellen Zinssatz von 1 Prozent ist dieses Verwaltungsvermögen wirtschaftlich rentabel, solange bei der Kreditvergabe auch in Zukunft keine bedeutenden Verluste zu verzeichnen sind. Da es sich bei den Krediten zudem um ungebundene Ausgaben handelt, bleibt die Belastung des Bundeshaushaltes steuerbar. Die Abgeltung der Aufwendungen der Dachorganisationen für die Bewirtschaftung des Fonds de Roulement richtet sich nach der Zahl der jährlich bewilligten Gesuche und der ausstehenden Darlehen. Da mit der Aufstockung des Fonds de Roulement in den nächsten Jahren die Anzahl der zu bewirtschaftenden Darlehen zunimmt, sind bei den jährlichen Bundesaufwendungen für die Leistungsaufträge an die beiden Dachorganisationen, die 2015 1,35 Millionen Franken ausmachten, geringfügige Mehrausgaben im Umfang eines tiefen fünfstelligen Betrages zu erwarten.

8.1.2 Personelle Auswirkungen

Eine Aufstockung des Fonds de Roulement führt im Personalbereich zu keinem höheren Aufwand. Die Betreuung der Darlehen ist an die beiden Dachorganisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus ausgelagert. Die Mitwirkung des Bundes bei der Gesuchprüfung und die Betreuung der Leistungsaufträge an die Dachorganisationen können im Rahmen der vorhandenen Personalressourcen wahrgenommen werden.