Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2017/28: Bundesbeschluss über einen Rahmenkredit zur Aufstockung des Fonds de Roulement zugunsten des gemeinnützigen Wohnungsbaus · 18 Seiten
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Der Bundesrat empfiehlt die Volksinitiative „Mehr bezahlbare Wohnungen“ zur Ablehnung.
Er hat jedoch entschieden, zu einem mit der Initiative eng zusammenhängenden Erlassent-
wurf ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen. Der Entwurf betrifft einen Rahmenkredit für Darlehen im Umfang von höchstens 250 Millionen Franken. Aus dem Rahmenkredit soll ab 2020 der bestehende Fonds de Roulement zugunsten des gemeinnützigen Wohnungsbaus mit jährlichen Einlagen aufgestockt werden.
Die Volksinitiative „Mehr bezahlbare Wohnungen“ des Schweizerischen Mieterinnen- und Mieterverbandes (SMV) wurde am 18. Oktober 2016 mit 104‘800 gültigen Unterschriften eingereicht. Sie fordert eine Anpassung und Ergänzung des bestehenden Verfassungsartikels über die Wohnbau- und Wohneigentumsförderung (Art. 108 der Bundesverfassung1[BV]) mit dem Ziel, das Angebot an preisgünstigem Wohnraum zu erhöhen.
Der Bundesrat empfiehlt die Initiative zur Ablehnung. Die mit der Initiative geforderte Zielgrösse – 10 Prozent der jährlich neu erstellten Wohnungen sollen im Eigentum gemeinnütziger Bauträger sein – und die postulierten Vorkaufsinstrumente sind weder realistisch noch marktkonform. Der gemeinnützige Wohnungsbau, dessen Förderung bereits einen Verfassungsauftrag darstellt, spielt für die Wohnungsversorgung der wirtschaftlich schwächeren Haushalte sowie des Mittelstandes und die Aufrechterhaltung der sozialen Durchmischung eine wichtige Rolle. Im Sinne einer marktergänzenden Förderung soll dieses Segment, das knapp 5 Prozent des Wohnungsbestandes ausmacht, auf der Basis der bestehenden Gesetzesgrundlagen weiterhin unterstützt werden. Der Bundesrat hat deshalb entschieden, zu einem mit der Initiative eng verbundenen Erlassentwurf eine Vernehmlassung durchzuführen. Dieser sieht einen Rahmenkredit im Umfang von höchstens 250 Millionen Franken vor. Aus dem Rahmenkredit könnte ab 2020 im Zeitraum von 10 Jahren der für die Darlehensgewährung an gemeinnützige Wohnbauträger bestehende Fonds de Roulement gemäss Wohnraumförderungsgesetz2 (WFG) aufgestockt werden.
Der mit Bundesgeldern dotierte Fonds de Roulement dient der Stärkung der Träger und Organisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus. Der Fonds ist aus der Bundesverwaltung ausgelagert. Er wird von den beiden Dachorganisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus treuhänderisch verwaltet. Aus dem Fonds werden gemeinnützigen Bauträgern verzinsliche und rückzahlbare Darlehen für Neubauten, umfassende Erneuerungen sowie Grundstück- und Liegenschaftskäufe gewährt. Diese Darlehen haben bei jungen Wohnbaugenossenschaften und anderen gemeinnützigen Bauträgern sehr häufig die Funktion einer Starthilfe. Sie dienen der Rest- und Überbrückungsfinanzierung und sind eine unabdingbare Voraussetzung, dass für Bauvorhaben überhaupt eine Bankfinanzierung und damit eine Projektrealisierung möglich werden. Die Zinserträge aus den gewährten Darlehen fliessen in die Bundeskasse.
Bei einem Fondskapital von aktuell rund 510 Millionen Franken können mit den in den Fonds zurückfliessenden Beträgen jährlich rund 800 Wohnungen gefördert werden. Seit Inkrafttreten des WFG im Jahre 2003 wurden jährlich im Schnitt jedoch gut 1500 Wohnungen gefördert. Dies war möglich, weil der Fonds insbesondere ab 2009 aus dem 2003 in der Höhe von 300 Millionen Franken verabschiedeten und Ende 2017 ausgeschöpften Rahmenkredit jährlich aufgestockt werden konnte. Weil die Darlehensnachfrage weiterhin hoch bleiben dürfte, besteht ab 2018 eine jährliche Finanzierungslücke von 20 - 25 Millionen Franken. Deshalb und aufgrund der Annahme, dass die neuen Kredite für 10 Jahre ausreichen sollten, wird ein Rahmenkredit von höchstens 250 Millionen Frankenvorgeschlagen.
1 SR 101
2 SR 842