Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2017/28: Bundesbeschluss über einen Rahmenkredit zur Aufstockung des Fonds de Roulement zugunsten des gemeinnützigen Wohnungsbaus · 18 Seiten

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- Er gewährt Rückbürgschaften an die Hypothekar-Bürgschaftsgenossenschaft schweizerischer

Bau- und Wohnbaugenossenschaften (HBG), wodurch die Wohnbaufinanzierung erleichtert und eine geringere Zinsbelastung ermöglicht wird.

4.1.3 Sozialer Wohnungsbau

Die Objekthilfen gemäss WEG konnten von allen Investorentypen beantragt werden, die sich verpflichteten, die damit verbundenen Vorgaben einzuhalten. Mit den Zusatzverbilligungen enthält die WEG-Förderung zudem ein Subjekthilfeelement: Zur individuellen Verbilligung der Wohnkosten werden an Haushalte in bescheidenen finanziellen Verhältnissen für eine limitierte Zeitperiode Beiträge ausgerichtet, sofern und solange Belegungsvorschriften sowie Einkommens- und Vermögenslimiten eingehalten sind.

Wie bereits erwähnt, enthält auch das WFG eine sozial ausgerichtete Förderung im Mietwohnungs- und Wohneigentumsbereich. Die Vergabe von vergünstigten Direktdarlehen ist jedoch im Rahmen des Entlastungsprogramms 2003 sistiert worden.

4.2 Wohnungspolitik der Kantone und Gemeinden

Ein Grossteil der Kantone hat in den 70er- und 80er-Jahren Gesetze erlassen, die Zusatzmassnahmen zur WEG-Förderung des Bundes enthalten. Diese Förderprogramme verlieren mit dem sukzessiven Auslaufen der WEG-Förderung ebenfalls an Bedeutung. Einzelne Kantone setzen eigene, vom Bund unabhängige Programme um. Dies ist beispielsweise in den Kantonen Zürich, Zug, Basel-Stadt, Genf und Waadt der Fall. Angewandt werden dabei vor allem Finanzierungshilfen. Insbesondere die Kantone Basel-Stadt und Genf sehen jedoch auch gezielte Subjekthilfen zugunsten der wirtschaftlich schwachen Marktteilnehmer vor.

Ebenso wie einzelne Kantone setzen auch einige Gemeinden bzw. Städte Förderaktivitäten um. Zum Einsatz kommen unter anderem Darlehen, Bürgschaften sowie Mietzinsbeiträge. Entsprechende Programme kennen beispielsweise die Städte Zürich, St. Gallen, Genf und Lausanne. Einzelne Städte und Gemeinden sind bodenpolitisch aktiv und geben Wohnbauland im Baurecht an gemeinnützige Bauträger ab. Punktuell werden zur Förderung von preisgünstigem Wohnraum auch raumplanerische Massnahmen in Form von Nutzungsprivilegien sowie Vorgaben zur Nutzungsplanung umgesetzt.

4.3 Lage auf dem Wohnungsmarkt

Die Nachfrage nach Wohnraum wird in erster Linie durch die Bevölkerungsentwicklung beeinflusst. Seit 2007 nahm die Wohnbevölkerung jährlich um durchschnittlich 90 000 Personen zu, mit einem „Ausreisser" im Jahre 2008 (108 000 Personen). Für das Jahr 2016 ist aufgrund der bisher bekannten Zahlen ein Rückgang des Bevölkerungswachstums zu erwarten. Offen bleibt der mittel- und langfristige Einfluss der Flüchtlingskrise auf den Wohnungsbedarf, der sich insbesondere im preisgünstigen Marktsegment manifestiert. Generell besteht eine gewisse Unsicherheit hinsichtlich Bevölkerungswachstum, Konjunkturentwicklung und Wohnungsnachfrage.

Seit 2010 werden jährlich über 43 000 Wohnungen neu gebaut. 2013 waren es rund 50 000 Einheiten, 2014 leicht weniger. Die Zahlen für die Zeit ab 2015 liegen noch nicht vor. Aufgrund der erteilten Baubewilligungen, der vorteilhaften Zinssituation sowie des herrschenden „Anlagenotstandes“ ist mit weiterhin hohen Produktionsziffern zu rechnen. Nachdem lange Zeit vor allem Eigentumswohnungen gebaut worden waren, hat sich in letzter Zeit der Bau von Mietwohnungen wieder ausgeweitet.

Am 1. Juni 2016 lag die Leerwohnungsziffer in der Schweiz bei 1,30 Prozent, was einer Gesamtzahl von rund 56 500 freien Wohnungen entspricht. Sie hat sich damit seit dem Tiefstand im Jahr 2009 (0,90 Prozent) kontinuierlich erhöht, ist aber namentlich in den Städten und Agglomerationen immer noch tief. Die aktualisierte Untersuchung im Auftrag des Bundesamtes für Wohnungswesen (BWO)