Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2017/28: Bundesbeschluss über einen Rahmenkredit zur Aufstockung des Fonds de Roulement zugunsten des gemeinnützigen Wohnungsbaus · 18 Seiten

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8.2 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden

Die Vorlage hat keine allgemeinen, direkten Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden, ebenfalls nicht auf urbane Zentren, Agglomerationen und Berggebiete. Indirekt und positiv wirkt sie sich hingegen auf diejenigen Gebiete aus, in denen ein Bedarf an preisgünstigem Wohnraum ausgewiesen ist und in denen gemeinnützige Wohnbauträger aktiv sind und für Neubau- oder Erneuerungsprojekten auf Darlehen aus dem Fonds de Roulement zurückgreifen können. Mit Ausnahme von Appenzell-Innerrhoden und Obwalden befinden sich aktuell in allen Kantonen Liegenschaften, die mit Darlehen aus dem Fonds de Roulement unterstützt sind. Kantone mit eigenen Programmen der Wohnraumförderung können diese Basisunterstützung des Bundes mit zielgerichteten Massnahmen ergänzen. Viele Gemeinden arbeiten zudem eng mit gemeinnützigen Bauträgern zusammen, vor allem bei der Bereitstellung von altersgerechtem Wohnraum. Kantone und Gemeinden mit einem Bedarf an langfristig preisgünstigen Mietwohnungen und solchen für besondere Bedürfnisse profitieren somit von der Bundesunterstützung des gemeinnützigen Wohnungsbaus. Es darf zudem davon ausgegangen werden, dass sie dank des Bundesengagements bei den Sozialhilfeausgaben tendenziell entlastet werden.

8.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft

Die Fonds de Roulement-Darlehen stellen ein niederschwelliges, vergleichsweise kostengünstiges und effizientes Instrument der Wohnraumförderung dar. Dieses bezweckt die Stärkung des gemeinnützigen Sektors im Wohnungswesen. Das Anliegen ist somit struktureller und nicht konjunktureller Art. Die Darlehen führen weder zu Wettbewerbsverzerrung noch zu einer spürbaren Marktbeeinflussung. Mit rund 2 bis 3 Prozent der jährlich erstellten Neubauwohnungen ist dafür der Anteil der durch diese Förderung unterstützten Neubautätigkeit zu gering. An Standorten mit hoher Nachfrage und steigenden Mietzinsen können die Darlehen jedoch einen Beitrag zur Mietzinsstabilität leisten. Zudem werden Bauträger mit den Darlehen in die Lage versetzt, Angebote für spezifische Wohnbedürfnisse bereitzustellen, die der Markt unzureichend abdeckt.

8.4 Auswirkungen auf die Gesellschaft und auf die Umwelt

Die Förderung mit Fonds de Roulement-Darlehen enthält Anreize für einen möglichst hohen Energiestandard der unterstützten Liegenschaften. Je höher dieser ist, umso höhere Darlehensbeträge können beansprucht werden. Dies hat dazu geführt, dass Wohnbaugenossenschaften und andere gemeinnützige Bauträger heute beim energieeffizienten Wohnungsbau eine Schrittmacherrolle einnehmen. Die unterstützten Liegenschaften müssen zudem hohe Qualitätskriterien erfüllen. Kostengünstigkeit bei hoher Qualität, ein hindernisfreier, für alle Altersgruppen nutzbarer Wohnungsbau sowie eine vergleichsweise tiefe Wohnflächenbeanspruchung, die auf im gemeinnützigen Sektor weit verbreitete Belegungsvorschriften zurückzuführen sind, sind Anliegen, die den Erfordernissen einer nachhaltigen Entwicklung entsprechen. Auch der Umstand, dass gemeinnützige Bauträger unter anderem mit gemeinschaftlichen Infrastrukturen den sozialen Zusammenhalt fördern, für eine ausgewogene Durchmischung der Quartiere sorgen sowie dem Engagement und Verantwortungsbewusstsein der Bewohnerinnen und Bewohner starkes Gewicht beimessen, stellt einen Beitrag für eine in wirtschaftlicher, ökologischer und sozialer Hinsicht nachhaltige Entwicklung dar.

9 Rechtliche Aspekte

9.1 Verfassungs- und Gesetzesmässigkeit

Der Bundesbeschluss stützt sich auf Artikel 43 Buchstabe a WFG. Dieser beruht auf Artikel 108 BV. Danach fördert der Bund den Wohnungsbau, den Erwerb von Wohnungs- und Hauseigentum, das dem Eigenbedarf Privater dient, sowie die Tätigkeit von Trägern und Organisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus. Er berücksichtigt dabei namentlich die Interessen von Familien sowie von betagten, bedürftigen und behinderten Menschen.