Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/33: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2018 · 56 Seiten
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Verordnungspaket Umwelt Frühling 2018 Ergebnisbericht zur LRV und EnV
3.3.2.38 Anh. 3 Ziff. 414: Ölfeuerungen – Energetische Anforderungen
35 Stellungnehmende begrüssen die vorgesehene Verschärfung der Abgasverluste für Ölfeuerungen (Cercl‘Air, GE, KVU, LU, NE, OW, SH, SO, SZ, TI, Stadt Zürich, UR, VD, VS, AefU, BirdLife, Greenpeace, Pro Natura, VCS, WWF, SP, Akademien Schweiz, ETH Zürich, Silent-Power, LBV, ÖS, sbv-usp, SGBV, SMP, SOBV, SSV, SVLT, Swiss Textiles, Swissmem, VTL). Der Kanton GE wünscht, dass in den Messempfehlungen ausgeführt werde, wie Anlagen mit nicht modulierenden Brennern überprüft werden sollen. Es sei unter anderem festzulegen, welche Stufe bei zweistufigen Brennern massgebend sei. Nach Ansicht des Kantons LU unterstützen diese Bestimmungen die Vorgaben der kantonalen Energievorschriften. Es sei davon auszugehen, dass ein wesentlicher Anteil der Anlagen saniert werden müsse, die Übergangsfrist sei jedoch grosszügig. Einige Gesundheits- und Umweltverbände (AefU, BirdLife, Greenpeace, Pro Natura, VCS, WWF) und die SP sind der Meinung, dass diese Änderung sowohl der Luftreinhaltung wie auch dem Klimaschutz diene. Swissmem sieht keine grundsätzlichen Schwierigkeiten, betont jedoch, dass die Ausnahmeregelungen in Absatz 2 für verschiedene Anlagen sichergestellt sein müssen.
Teilweise Zustimmung erfährt der Entwurf von 12 Stellungnehmenden (BE, GL, GR, TG, aha!, GELIKO, Herzstiftung, Krebsliga, Lungenliga, SGPG, BKW, Swissnuclear). Der Kanton BE beantragt, die Ausnahme in Absatz 2 auf Anlagen mit einer Heizmediumtemperatur über 110 °C einzuschränken, da die anderen die Grenzwerte einhalten könnten. Die Kantone GL und GR verlangen mit 3 und 4 Prozent in den Absätzen a und b leicht strengere Werte. GL geht von einer Sanierungswelle aus, die bewältigt werden müsse, was aber dank der Übergansfrist von 10 Jahren vertretbar sei. GR beantragt, Absatz 2 ebenfalls nur für Anlagen mit einer Temperatur über 110 °C vorzusehen und in einem neuen Absatz 3 für bestehende Anlagen mit Ausnahmebewilligung sowie mit Baujahr 2004 bis 2011 die bisherigen Anforderungen beizubehalten. Gebläsebrenner sollen je nach Stufe Abgasverluste bis 8 Prozent aufweisen dürfen. Der Kanton TG findet die Bestimmungen zu ambitioniert und beantragt eine Überarbeitung. 6 Gesundheitsverbände (aha!, GELIKO, Herzstiftung, Krebsliga, Lungenliga, SGPG) sind der Meinung, dass in Absatz 2 das Kriterium der wirtschaftlichen Tragbarkeit gestrichen werden müsse. BKW und Swissnuclear fordern die Möglichkeit zum Weiterbetrieb ihrer bestehenden Anlagen mit den bisherigen Anforderungen bis zum Ende der Lebensdauer, da die Abgasverluste dieser nicht kondensierenden Anlagen prozesstemperaturabhängig seien und die Feuerungen nachweislich nur wenige Stunden betrieben würden.
Eine grössere Zahl von 27 Stellungnehmenden aus den beiden Kategorien der Behörden und der Wirtschafts- und Fachverbände lehnt eine Verschärfung der Abgasverluste ab (AG, AI, AR, BL, BS, FR, JU, NW, SG, Stadt Winterthur, ZG, ZH, Carbura, CP, ECO SWISS, EV, GebäudeKlima, HEV, SKMV, scienceindustries, sgv, SVGW, Swissoil, V3E, VSFK, VSG, WKK-Fachverband). Diverse Stellungnehmer (z. B. AG, BL, BS, FR, GR, NW, SG) verweisen auf das kantonale Energierecht, welches über die Mustervorschriften der Energiedirektorenkonferenz (MuKEn) weitgehend vereinheitlich sei und welches sicherstelle, dass neue Heizkessel dem Stand der Technik entsprächen und die Kondensationswärme nutzten. Die Kantone wollten im Gebäudeenergiebereich allein zuständig bleiben und die Vorschriften der LRV stellten eine Doppelspurigkeit dar. Eine Sanierung einer Anlage rein aufgrund zu hoher Abgasverluste sei eine unverhältnismässige Massnahme und es müsse von einer Amortisationszeit von mindestens 25 Jahren ausgegangen werden. Zudem würden die Ressourcen der Behörden benötigt, um die neuen Vorschriften im Bereich der Holzfeuerungen zu vollziehen und sollten nicht hier gebunden werden. Optional schlagen die Kantone AG, NW vor, strengere Abgasverluste im Wesentlichen nur für neue Anlagen vorzusehen. Verschieden Verbände (Carbura, ECO SWISS, EV, GebäudeKlima, HEV, SKMV, scienceindustries, sgv, SVGW, Swissoil, VSFK, VSG) finden die vorgesehenen Grenzwerte zu tief und beantragen teilweise höhere Werte von 5 bis 6 Prozent bei der Raum- und Wassererwärmung sowie von 7 bis 8 Prozent bei den übrigen Anlagen in Verbindung einer 10-jährigen Sanierungsfrist. Auf dem Prüfstand seien tiefe Abgasverluste problemlos einhaltbar, in der Praxis gebe es aber diverse andere Faktoren wie Wärmeverteilung und –bezug oder hydraulischer Abgleich, die zu höheren Ver-
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