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Vernehmlassung 2017/37: Revision der Führerausweisvorschriften · 187 Seiten
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Folgeunfällen zu treffen, die Polizei und Rettungsdienste zu verständigen und grundlegende Massnahmen der ersten Hilfe anzuwenden.
Art. 116 Dauer und Struktur
Ein Nothilfekurs dauert einschliesslich kurzer Pausen mindestens zehn Stunden, die auf mindestens zwei Kurstage zu verteilen sind. Maximal drei Stunden dürfen im Rahmen eines eLearning-Moduls angeboten werden.
Art. 117 Anbieter
Der Nothilfekurs muss bei einer Organisation besucht werden, die eine Anerkennung der kantonalen Behörde besitzt.
3. Titel: Kurs Verkehrskunde
Art. 118 Lernziele
Der Kurs Verkehrskunde soll namentlich durch Verkehrssinnbildung und Gefahrenlehre zu einer defensiven und verantwortungsvollen Fahrweise motivieren. Er soll die Teilnehmer und Teilnehmerinnen veranlassen, sich mit ihren Einstellungen und Fahrmotiven auseinanderzusetzen, und ihnen aufzeigen, welche Handlungskompetenzen während der Fahrausbildung erworben werden müssen. Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen sollen zudem motiviert werden, sich vertieft mit den Verkehrsvorschriften auseinanderzusetzen.
Art. 119 Dauer und Struktur
1Der Kurs Verkehrskunde dauert einschliesslich kurzer Pausen acht Stunden. Er besteht aus vier Modulen zu zwei Stunden gemäss Anhang 9 Ziffer 2.2. Maximal zwei Stunden dürfen im Rahmen eines eLearning-Moduls angeboten werden.
2Der Präsenzunterricht ist auf vier verschiedene Tage zu verteilen, bei Angebot eines eLearning-Moduls auf drei verschiedene Tage.
3Der Anbieter darf die Struktur im Hinblick auf die Verwendung eines eLearning-Moduls anpassen.
Art. 120 Anbieter
Der Kurs Verkehrskunde ist bei einem Inhaber oder einer Inhaberin einer Fahrlehrerbewilligung zu besuchen.