Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/40: Totalrevision der Verordnung über den Notfallschutz in der Umgebung von Kernanlagen (Notfallschutzverordnung [NFSV]) · 16 Seiten
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Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Totalrevision der Notfallschutzverordnung
2. Ablauf und Adressaten
Am 2. Juni 2017 hat der Bundesrat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK beauftragt, die Vernehmlassung durchzuführen. Diese dauerte bis am 25. September 2017.
Der vorliegende Bericht fasst die eingegangenen Stellungnahmen zusammen, ohne dabei Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben1.
3. Übersicht über die Vernehmlassungsteilnehmenden
Insgesamt sind 44 Rückmeldungen eingegangen. Drei davon sind ausdrückliche Verzichtserklärungen, zwei sind mit der unterbreiteten Vorlage einverstanden. Somit sind 39 Stellungnahmen eingegangen, die sich inhaltlich zur Totalrevision der Notfallschutzverordnung äussern.
Eingegangene Teilnehmende nach Kategorie Stellungnahmen Kantone25
In der Bundesversammlung vertretene politische Parteien0
Gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete 2 Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft5
Kommissionen und Konferenzen3
Elektrizitätswirtschaft2
Industrie- und Dienstleistungswirtschaft0
Verkehrswirtschaft0
Gebäudewirtschaft0
Konsumentenorganisationen0
Umwelt- und Landschaftsschutzorganisationen4
Organisationen der Wissenschaft0
Organisationen der Bereiche Cleantech, erneuerbaren Energien und Energieeffizienz0
Weitere energiepolitische und energietechnische Organisationen0
Privatpersonen0
Weitere Vernehmlassungsteilnehmende3
Stellungnahmen insgesamt44
4. Zusammenfassung der Vernehmlassungsergebnisse
Die grosse Mehrheit der 44 Vernehmlassungsteilnehmenden unterstützt die Vorlage in den Grundsätzen, sieht jedoch Anpassungsbedarf oder äussert Vorbehalte. Einverstanden sind der Kanton Appenzell Innerrhoden und der Schweizerische Gewerbeverband. Abgelehnt wird der vorliegende Verordnungsentwurf von den Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz. Ausdrücklich auf eine Stellungnahme verzichtet haben der Schweizerische Arbeitgeberverband, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden Travail.Suisse und der Schweizerische Gemeindeverband.
1 Für die Überarbeitung der Vernehmlassungsvorlage wurden alle Stellungnahmen gemäss Art. 8 des Bundesgesetzes über das Vernehmlassungsverfahren (VIG; SR 172.061) zur Kenntnis genommen, gewichtet und ausgewertet.