Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/40: Totalrevision der Verordnung über den Notfallschutz in der Umgebung von Kernanlagen (Notfallschutzverordnung [NFSV]) · 16 Seiten

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Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Totalrevision der Notfallschutzverordnung

Allgemeine Bemerkungen

Der Schweizer Bauernverband SBV weist darauf hin, dass auf die Bedürfnisse der Landwirtschaft in der Notfallschutzplanung zu wenig eingegangen wird. Insbesondere würden Checklisten für landwirtschaftliche Betriebe in der Normdokumentation fehlen. Zudem müssten für die Zeit nach einem Ereignis auch längerfristige Pläne bestehen, speziell für die standortgebundene Landwirtschaft.

Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz (AefU) befürworten im Grundsatz eine Revision der NFSV, lehnen den vorliegenden Entwurf jedoch dezidiert ab. Die Erkenntnisse aus bisherigen Atomkatastrophen seien zu wenig bzw. nicht berücksichtigt worden, weshalb eine Neuformulierung der NFSV auf Basis der Szenarien A5 und A6 vorgenommen werden müsse.

Überprüfung des Notfallschutzes

Die Schweizerische Energiestiftung SES, WWF Schweiz und Greenpeace Schweiz verlangen eine Ergänzung der NFSV, so dass eine Überprüfung des Vorbereitungsstandes des Notfallschutzes in den verschiedenen Kompetenzbereichen periodisch stattfinde und darüber berichtet werde. Des Weiteren solle die NFSV den Bundesrat ermächtigen, zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Erteilung der Betriebsbewilligung erfüllt sind und, falls nicht, ein Verfahren zum Entzug der Bewilligung einzuleiten.

Menschen mit Behinderungen

Der Dachverband der Behindertenorganisationen Schweiz (Inclusion Handicap) weist auf die Dringlichkeit eines barrierefreien Alarmierungs-, Evakuierungs-, Warnungs- und Informationssystem sowohl im Zusammenhang mit dem Notfallschutz in der Umgebung von Kernanlagen als auch mit Gefahren- bzw. Notsituationen generell, wie sie die Alarmierungs- und Sicherheitsfunkverordnung, VWAS (SR 520.12) regelt, hin.

Referenzszenarien

Swissnuclear, die Gruppe der schweizerischen Kernkraftwerksleiter GSKL und BKW Energie AG halten die aus der Überprüfung der Referenzszenarien abgeleiteten Massnahmen, die in der NFSV abgebildet sind, nicht für angemessen, da diese keinen Bezug auf den Stand der Technik der Schweizer Kernkraftwerke nehmen.

Die Eidgenössische Kommission für nukleare Sicherheit KNS weist darauf hin, dass aus ihrer Sicht hypothetisch überhöhte Gefährdungsannahmen in Referenzszenarien, d.h. als Basis für konkret vorzubereitende Notfallschutzmassnahmen, nicht zielführend sind.

Die Schweizerische Energiestiftung SES, WWF Schweiz und Greenpeace Schweiz bedauern, dass die Bestimmung des neuen Referenzszenarios die NFSV stark prägt, jedoch nicht Gegenstand der Revision ist. Zwar begrüssen sie, dass als zentrale Planungsgrundlage für den Notfallschutz ein konservativeres Szenario (A4) als das bisherige bestimmt wurde. Das gewählte Szenario decke allerding nur einen kleinen Teil einer möglichen radioaktiven Freisetzung bei einem Atomunfall in einem Schweizer AKW ab, dies zudem bei einer mittleren Wetterlage. Ernst zu nehmender Bevölkerungsschutz müsste auf Worst-Case-Szenarien basieren.

Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz (AefU) ist der Ansicht, dass das Szenario A4 ein Kompromiss ist, der sich nicht an den tatsächlich möglichen Unfallverläufen orientiert. Es wird die Korrektur der Grundlage gefordert, und zwar eine Planung des Notfallschutzes auf Basis der Szenarien A5 und A6.