Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/40: Totalrevision der Verordnung über den Notfallschutz in der Umgebung von Kernanlagen (Notfallschutzverordnung [NFSV]) · 16 Seiten

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Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Totalrevision der Notfallschutzverordnung

Artikel 12: Gruppe Verteidigung

GE hält fest, dass diese Bestimmung offenbar den Transport von Personen ausschliesse. Aufgrund der speziellen Ressourcen der Armee in diesem Bereich erscheine es als vernünftig, nicht auf diese Möglichkeit zu verzichten.

Die Die Eidgenössische Kommission für ABC-Schutz KomABC schlägt vor, die Bestimmung zu ergänzen und die Armee dazu zu verpflichten, im Ereignisfall nach Aufgebot durch die NAZ radiologische Messkapazitäten zur Verfügung zu stellen. Entsprechend solle die Armee auch an Übungen betreffend radiologische Messkampagnen teilnehmen.

Artikel 13: Planung und Vorbereitung (Kantone)

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB fordert, dass BABS und Kantone auch einen „grenzüberschreitenden Auftrag“ haben sollen (direkte Alarmierung Deutschlands).

Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz fordern die Aufnahme einer garantiert funktionierenden, krisensicheren, stromnetzunabhängigen Kommunikation zu Führungsorganen, Regionen und Gemeinden sowie Schulen, Spitälern, Heimen und Gefängnissen.

Absatz 1

Buchstabe b

Nach Ansicht von AG, AR, BE, BL, BS, FR, GL, JU, LU, NE, NW, SO, TG, UR, VD, VS, ZH, der Regierungskonferenz Militär, Zivilschutz und Feuerwehr RK MZF, der Eidgenössischen Kommission für ABC-Schutz KomABC und des Schweizerischen Städteverbands sind die Evakuationsfristen nochmals kritisch zu überprüfen, da diese voraussichtlich nicht eingehalten werden könnten.

Die Schweizerische Energiestiftung SES, WWF Schweiz und Greenpeace Schweiz begrüssen grundsätzlich die zeitlichen Vorgaben für die Evakuierung, halten diese aber für zu grosszügig, da das gewählte Referenzszenario zu grosszügig sei. Sie fordern folgende zusätzlichen Vorgaben: Durchführung einer konservativen Planung; Bestimmung, die festlegt, dass der Bund periodisch die Einhaltung dieser Planungsvorgaben überprüft und Bericht erstattet; Bei Nichteinhaltung dieser Vorgaben müsse der Bundesrat die Voraussetzungen für die Erteilung einer Betriebsbewilligung gemäss Artikel 20 Kernenergiegesetz (KEG, SR 732.1) überprüfen.

Buchstabe b Ziffer 2

GE und VD wünschen eine Definition der Hot Spots im Verordnungstext selbst.

Buchstabe c

AG, AR, BL, BS, FR, GL, JU, LU, NE, NW, SO, SZ, TG, TI, UR, VD, VS, ZG, ZH, Regierungskonferenz Militär, Zivilschutz und Feuerwehr RK MZF und der Schweizerische Städteverband fordern, dass alle Kantone die gleichen Vorgaben einhalten müssten; Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe c müsse gleich lauten wie Artikel 13 Absatz 2 Buchstabe b.

Buchstabe e

AG, AR, BL, FR, GL, JU, LU, NE, NW, SO, TG, TI, UR, VD, VS, ZG, ZH, die Regierungskonferenz Militär, Zivilschutz und Feuerwehr RK MZF, die Eidgenössische Kommission für ABC-Schutz KomABC und der Schweizerische Städteverband fordern die rasche Überarbeitung des Konzepts Beratungsstelle Radioaktivität (BsR) und die umgehende Erarbeitung eines Konzepts Messstellen Radioaktivität.