Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/40: Totalrevision der Verordnung über den Notfallschutz in der Umgebung von Kernanlagen (Notfallschutzverordnung [NFSV]) · 16 Seiten
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Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Totalrevision der Notfallschutzverordnung
Absatz 2
OW erachtet den Aufwand für die neuen Aufgaben als unverhältnismässig, da die Auswirkung eines Ereignisses nicht im Voraus abgeschätzt werden kann und die Optionen zu vielfältig sind.
Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB begrüsst, dass neu Massnahmen für die gesamte Bevölkerung ergriffen werden sollen.
Buchstabe a
OW bringt vor, dass das geforderte Konzept zur Evakuierung der Bevölkerung in Hot Spots aufgrund der Grösse des Kantons nur einige wenige Grundsätze enthalten könne oder auf mehr oder weniger zufälligen Annahmen über eine mögliche geographische Ausdehnung basiere. Dies führe dazu, dass das Konzept im Ereignisfall nicht werde angewendet werden können.
Schweizerische Energiestiftung SES, WWF Schweiz und Greenpeace Schweiz beantragen die Streichung der Beschränkung auf Hot Spots. Im Ereignisfall könnten Gebiete der übrigen Schweiz, speziell die unmittelbar an die Notfallschutzzone 2 Grenzenden – ebenfalls von einer grossflächigen Kontamination betroffen werden. Damit müssten die Kantone der übrigen Schweiz ebenfalls über konzeptionelle Grundlagen verfügen, um eine allfällige Evakuierung von grösseren Gebieten rasch umsetzen zu können.
Buchstabe b
Für einen Kleinkanton wie OW lasse sich aufgrund der angegebenen Prozentzahlen keine brauchbare eigenständige Planung erstellen.
GE und TI wünschen eine Präzisierung der Bedeutung „kurzfristige / längerfristige Aufnahme“.
VD hält es für notwendig, nicht nur eine prozentuale Beschränkung der aufzunehmenden Personen, sondern auch zusätzliche Kriterien zu berücksichtigen (ältere Personen, Personen mit Behinderungen, Kinder, …) vorzunehmen.
Buchstabe c
Für einen Kleinkanton wie OW lasse sich keine brauchbare eigenständige Planung erstellen.
Artikel 14 Ereignisfall (Kantone)
FR fordert eine Ergänzung des Artikels um die Pflicht der Kantone, im Ereignisfall die Weisungen des Bundesstabs ABCN zu befolgen.
Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz fordern auch hier die Aufnahme einer garantiert funktionierenden, krisensicheren, stromnetzunabhängigen Kommunikation zu Führungsorganen, Regionen und Gemeinden sowie Schulen, Spitälern, Heimen und Gefängnissen.
Artikel 15 Zuständigkeit (Kantone)
LU beantragt die Streichung von Artikel 15, da dieser hinfällig sei und unnötige Unklarheiten schaffe.
GE möchte „Planung“ streichen und nur Vorbereitung und Durchführung stehen lassen – dies aufgrund der üblichen Kompetenzverteilung zwischen Bund (Konzepterstellung) und Kantonen (Ausführung).