Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/40: Totalrevision der Verordnung über den Notfallschutz in der Umgebung von Kernanlagen (Notfallschutzverordnung [NFSV]) · 16 Seiten
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Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Totalrevision der Notfallschutzverordnung
Die Schweizerische Energiestiftung SES, WWF Schweiz und Greenpeace Schweiz halten die aktuelle Bestimmung zum Vorgehen bei Gemeindefusionen für untauglich. Sie fordern, dass bei Gemeindefusionen das gesamte Gebiet der neuen Gemeinde der gleichen Notfallschutzzone – jener mit der tieferen Nummer – zugeordnet werden soll.
Artikel 6: Planung und Vorbereitung (Betreiber von Kernanlagen)
Absatz 2
FR fordert, die Terminologie aus dem erläuternden Bericht aufzugreifen und die Notfallkommunikationsmittel an geeigneter Stelle zu bezeichnen.
Buchstabe a
GE, VD und der Schweizerische Städteverband fordern, die Begriffe „Warnung“ und „Alarmierung“ seien in der NFSV zu präzisieren und voneinander abzugrenzen.
Swissnuclear, die Gruppe der schweizerischen Kernkraftwerksleiter GSKL und BKW Energie AG beantragen die Streichung des Satzes „Das ENSI erlässt dazu eine Richtlinie“, da die Kriterien für die Alarmierung bereits in den Notfallreglementen der Kernanlagen festgelegt seien, welche durch das ENSI freigegeben worden sind.
Buchstabe b
Nach Ansicht von GE ist der Terminus „rechtzeitig“ zu unpräzise.
Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz fordert die Offenlegung der „geheimen Dokumente“, welche die Kriterien für das Erkennen eines Unfalls und seines Ausmasses beinhalten. Ausserdem wird gefordert, dass in Kernkraftwerken permanent Behördenvertreter anwesend sein sollen, um im Notfall die Arbeit und Kommunikation der Betreiber zu überwachen, unter Auferlegung der dadurch entstehenden Kosten an die Betreiber.
Buchstabe e
Gemäss GE ist zu präzisieren, wer die Adressaten / Begünstigten dieser Unterlagen sind.
Buchstabe f
GE wünscht eine Präzisierung bezüglich der Messinstrumente, welche die Betreiber zur Verfügung stellen müssen (Verwechslung mit MADUK des ENSI vermeiden).
VD möchte die Definition von „Quellterm“ hierher verschieben (statt in Artikel 7 Buchstabe d).
Buchstabe g
Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz fordern den Einbezug der Bevölkerung und des Bundesstabs ABCN in die Notfallübungen, unter Einbezug der Haus- und Nutztiere.
FR fordert die Präzisierung, dass die Betreiber an der vom BABS organisierten Gesamtnotfallübung (Artikel 11 Buchstabe f) teilnehmen müssen.
Absatz 3
GE fordert die Definition der „Notfallschutzpartner“ in der NFSV.